Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.11.7 Datenschutz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 701

Der Datenschutz ist von der Vorlage nicht betroffen. Die Umsetzung des Schweizer Beitrags erfolgt gemäss den in der Schweiz und in den Partnerstaaten anwendbaren Vorschriften. Die Erläuterungen betreffend das Schiedsgericht unter Ziffer 2.1.9.7 gelten auch für das Beitragsabkommen.

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