Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.11.2.1 Kohäsionsbeitragsgesetz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 698

Das E-KoBG regelt Massnahmen der Schweizer Aussenpolitik und stützt sich sowohl auf das Beitragsabkommen als auch auf Artikel 54 Absatz 1 BV, laut dem die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes sind.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.