Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.10.1 Auswirkungen auf den Bund

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 689

Der Schweizer Beitrag besteht aus nichtrückzahlbaren Beiträgen. Mit der Verpflichtung, ab 2030 regelmässig und lückenlos einen solchen Beitrag zu leisten, erhöhen sich die Ausgaben des Bundes. Für die Verwaltung und Kontrolle der Mittel werden personelle und administrative Kosten anfallen. Dieser für die Umsetzung notwendige Eigenaufwand ist Teil des Gesamtbeitrags der Schweizer Beiträge und fällt entsprechend nicht zusätzlich an.

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Unterabschnitte

  1. 2.10.10.1.1Finanzielle Auswirkungen
  2. 2.10.10.1.2Personelle Auswirkungen
  3. 2.10.10.1.3Auswirkungen auf die Aussenpolitik