Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.10.1.2 Personelle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 693

Im Beitragsabkommen wurde mit der EU vereinbart, dass die für die Umsetzung des Schweizer Beitrags nötigen Mittel Teil des Gesamtbetrags sind. Für den ersten Beitrag wurde festgehalten, dass der Schweiz hierfür maximal 5 % des Betrags zur Verfügung stehen. Dasselbe gilt für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung. Die Schweiz kann diese Mittel von insgesamt maximal 177 Millionen Franken entsprechend bis 2039 für Personal- und Sachaufwand einsetzen, ohne dass ihr dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der Eigenaufwand für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung könnte, abhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU bis zu 22 Millionen Franken tiefer ausfallen. Um mit der Umsetzung ab 2030 beginnen zu können, müssen bereits ab Inkrafttreten des Beitragsabkommens Vorbereitungen getroffen werden. Im Zeitraum 2029–2039 werden daher durchschnittlich rund 13,5 Millionen Franken pro Jahr für den Aufwand für Personal in der Schweiz und in den Schweizer Vertretungen einschliesslich des Lokalpersonals (s. Tabelle 2.10.10.1.2 [1]) benötigt. Damit werden die bestehenden und zum Teil neuen Stellen (Vollzeitäquivalente bisher: 21,2 in Bern, 27,6 vor Ort, Vollzeitäquivalente zusätzlich: 25–30) unter anderem in den Schweizer Vertretungen finanziert, da der Umsetzungsaufwand für die Beiträge aufgrund des substanziell höheren Finanzvolumens verglichen mit dem zweiten Schweizer Beitrag deutlich ansteigt. Das Personal in der Schweiz ist hauptsächlich für die strategische und finanzielle Steuerung, die Festlegung der Vorgaben und Standards, die Kontrolle der operationellen und finanzadministrativen Umsetzung sowie für Koordinationsaufgaben in der Schweiz verantwortlich. Das Personal in den Schweizer Vertretungen ist für die Vorbereitung, Begleitung und insbesondere die Überwachung des Programms zuständig.

Die Erfahrungen aus den bisherigen Beiträgen haben gezeigt, dass insbesondere für die Begleitung in den strukturschwächeren Ländern, in denen die inländischen Umsetzungskapazitäten unzureichend sind, zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Zwar lassen sich Effizienzgewinne erzielen, indem auf erprobte Prozesse und Systeme zurückgegriffen wird, und in beschränktem Masse können Skaleneffekte beim Design der Programme sowie bei der Replikation von Massnahmen genutzt werden. Es wird auch angestrebt, grössere Programme zu unterstützen, wie das Städteprogramm in Polen unter dem zweiten Schweizer Beitrag, jedoch ist ein solcher Ansatz nicht in allen Fällen möglich. Die Erhöhung der eingesetzten Mittel ab

2030 macht indessen einen erhöhten Bedarf für die Umsetzungsunterstützung sowie namentlich auch die Qualitätskontrolle und das Risikomanagement (gerade in Bezug auf die Korruptionsgefahren) notwendig. Der personelle Aufwand wird damit anteilsmässig aber deutlich weniger stark ansteigen als das für die Beiträge ab 2030 eingesetzte Finanzvolumen. Eine präzise Ressourcenaufstellung wird erfolgen, sobald die genaue Anzahl der begünstigten EU-Mitgliedstaaten sowie die detaillierte thematische und sektorielle Ausrichtung der Beiträge feststehen. Neben dem Personalaufwand müssen mit diesen 5 % auch der Sach- und Betriebsaufwand gedeckt werden. Darin werden unter anderem auch Kosten für ein neues digitales Managementsystem sowie die Kosten für die Bü ros in den Aussenstellen enthalten sein. Zudem wird gestützt auf die Empfehlung 3 der EFK618 eine umfassende und einheitliche Erfassung der Arbeitsplatzkosten und IT-Applikationen erforderlich sein. Schon jetzt ist absehbar, dass der Eigenaufwand von 5 % für den zweiten Schweizer Beitrag knapp bemessen war.

Ab Inkrafttreten werden die Mittel für die Umsetzung des Schweizer Beitrags in den jeweiligen Globalbudgets von EDA (DEZA), WBF (SECO) und EJPD (SEM) eingestellt. Bei der Mittelaufteilung pro Jahr handelt es sich um Schätzungen, die jährlich im Rahmen des jeweiligen Budgetprozesses dem aktuellen Stand der Planung angepasst und vom Parlament genehmigt werden müssen. 618 Abrufbar unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Berichte > Querschnittsprüfung über die Vergabe des zweiten Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (EFK-24414). Tabelle 2.10.10.1.2 (1): Schweizer Beitrag – Indikativer Eigenaufwand (in Mio. CHF) DEZA Personalaufwand Total

2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 29-39 3 7 7 7 7 7 7 7 6,1 6 5 69,1 Sach- und Betriebsaufwand 1,6 1,6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 12,2 Total Eigenaufwand DEZA 4,6 8,6 8 8 8 8 8 8 7,1 7 6 81,3 SECO Personalaufwand 3 7 7 7 7 7 7 6,8 6 6 5 68,8 Sach- und Betriebsaufwand 1,6 1,6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 12,2 Total Eigenaufwand SECO 4,6 8,6 8 8 8 8 8 7,8 7 7 6 81 Personalaufwand 0,5 0,7 0,9 0,9 1,4 1,4 1,6 1,6 1,6 1,4 1 13 Sach- und Betriebsaufwand 0,25 0,25 0,15 0,15 0,14 0,14 0,14 0,14 0,14 0,1 0,1 1,7 Total Eigenaufwand SEM 0,75 0,95 1,05 1,05 1,54 1,54 1,74 1,74 1,74 1,5 1,1 14,7 Total Eigenaufwand 9,95 18,15 17,05 17,05 17,54 17,54 17,74 17,54 15,84 15,5 13,1 177

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