Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.10.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 696

Berggebiete Der Vollzug der vorgeschlagenen Bundesbeschlüsse obliegt ausschliesslich dem Bund und hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Die mit der Umsetzung beauftragten Ämter können im Rahmen der Umsetzung des Schweizer Beitrags mit Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.