Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.6.9.3.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 544

Die Aktualisierung des Luftverkehrsabkommens gewährleistet den längerfristigen Bestand dieses für den Luftfahrtsektor und die Gesamtwirtschaft wichtigen Abkommens. Ecoplan (2025, S. 96) rechnet für den Fall eines Wegfalls des Luftverkehrsabkommens mit einem Rückgang des BIP um 0.21 % im Jahr 2045. Für den Luftfahrtsektor der Schweiz wird im gleichen Szenario mit einer realen Umsatzeinbusse von 8.5 % gerechnet. Diese Effekte resultieren aus höheren Zeitkosten für Warte- und Umsteigevorgänge aufgrund einer Reduktion der direkten Flugverbindungen. Die Reduktion der direkten Verbindungen wäre laut Ecoplan insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei Wegfall des Luftverkehrsabkommens mit der EU die einzelnen Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedsstaaten massgebend wären. Diese wurden zuletzt vor Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens mit der EU aktualisiert und müssten neu verhandelt werden, da sie restriktivere Verkehrsrechte vorsehen. Laut Ecoplan ist es schwierig einzuschätzen, inwieweit die Schweiz bei einem Wegfall des Luftverkehrsabkommens mit der EU vorteilhafte Konditionen in den einzelnen Abkommen mit den Mitgliedsstaaten der EU aushandeln könnte. Die durch das Luftverkehrsabkommen ermöglichten Direktverbindungen haben auch für die Luftfracht eine grosse Bedeutung, da ein Grossteil der Güter am Luftfrachtstandort Schweiz auf Passagierflügen transportiert wird. Der Luftfracht kommt für die Wertschöpfungsketten gewisser Branchen ein hoher Stellenwert zu (z.B. Pharma-Industrie, Chemie, Maschinenbau) zu. Die zusätzlichen Frachtkosten bei einem Wegfall von Direktverbindungen sind aus heutiger Perspektive nicht quantifizierbar, weshalb sie in den erwähnten Berechnungen nicht berücksichtigt wurden.

Grundsätzlich bewirkt eine verbindliche Beihilfeüberwachung in der Schweiz eine wettbewerbsfreundlichere Ausgestaltung der geplanten Beihilfen. Auch in der Luftfahrt ist damit zu rechnen, dass stark wettbewerbsverzerrende Beihilfen angepasst oder zurückgezogen werden.

Die Überwachung der staatlichen Beihilfen in der EU im Bereich Luftverkehr ist im Interesse der Schweiz, da in der EU angesiedelte Unternehmen dadurch keinen Wettbewerbsvorteil durch unzulässige staatliche Beihilfen erlangen.

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