Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.6.9.1 Auswirkungen auf den Bund

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 541

Das ÄP-LuftVA hat keine Auswirkungen auf den Ressourcenbedarf des Bundes. Das IP-LuftVA sieht unter anderem die vollumfängliche Absicherung der Schweizer Mitspracherechte bei der Erarbeitung von EU-Rechtsakten im Anwendungsbereich des Luftverkehrsabkommens in allen relevanten Gremien vor. Der dadurch entstehende Aufwand kann mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden.

Es ist nicht zu erwarten, dass Entlastungen für den Ressourcenbedarf des Bundes durch das ÄP-LuftVA und das IP-LuftVA entstehen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der zusätzliche sektorspezifische Anpassungsbedarf im Bereich Luftverkehr im Rahmen des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) vergleichsweise gering ist. Die bestehenden Prozesse betreffend GA des LuftVA und zur Aktualisierung des Anhangs zum LuftVA funktionieren und benötigen keine zusätzlichen Ressourcen.

Die Auswirkungen der neu geregelten Überwachung der staatlichen Beihilfen auf den Ressourcenbedarf des Bundes werden unter Ziffern 2.2.11.1 beschrieben. Die voraussichtlichen sektorspezifischen Tätigkeiten im Bereich Luftverkehr können mit bestehenden Ressourcen bewältigt werden. Die durch das EU-Programmabkommen ermöglichte Teilnahme von Schweizer Unternehmen an SESAR 3 hat ebenfalls keinen Ressourcenbedarf des Bundes zur Folge.

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