Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.6.7 Grundzüge des Umsetzungserlasses

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 539

Wie in Ziffer 2.6.6.2 beschrieben, wird mit Artikel 1 Absatz 2 des ÄP-LuftVA dessen

Artikel 15 Absatz 3 so angepasst, dass schweizerische und europäische Luftfahrtunternehmen Kabotageflüge, das heisst gewerbliche Inlandsflüge, durchführen dürfen. 479 Diese Änderung ist mit Artikel 32 des Luftfahrtgesetzes (LFG) vereinbar.

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Unterabschnitte

  1. 2.6.7.1Umsetzungsgesetzgebung
  2. 2.6.7.2Begleitmassnahmen mit Gesetzesanpassungen
  3. 2.6.7.3Begleitmassnahmen ohne Gesetzesanpassungen
  4. 2.6.7.4Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
  5. 2.6.7.5Umsetzungsfragen