Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.6.9.3.1 Auswirkungen auf die Unternehmen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 542

Das Luftverkehrsabkommen regelt den gegenseitigen Zugang der Schweizer und EULuftfahrtunternehmen zum liberalisierten Luftverkehrsmarkt. Dank ihm sind Schweizer Luftfahrtunternehmen ihren EU-Mitbewerbern gleichgestellt. Davon profitieren auch die Schweizer Landesflughäfen. Daneben können auch Herstellerbetriebe, Komponentenhersteller und Unterhaltsbetriebe ihre Aufgaben dank dem gegenseitigen Zugang zum liberalisierten Luftverkehrsmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen wie EU-Unternehmen erfüllen.

Das Luftverkehrsabkommen ermöglicht es schweizerischen Luftfahrtunternehmen, Flughäfen in der EU grundsätzlich uneingeschränkt anzufliegen. Ebenso können EULuftfahrtunternehmen Flughäfen in der Schweiz grundsätzlich uneingeschränkt anfliegen. Mit dem Austausch der Kabotagerechte eröffnet sich für Schweizer Luftfahrtunternehmen ein Markt für gewerbsmässige Inlandsflüge in den Mitgliedsstaaten, während EU-Unternehmen fortan in der Schweiz gewerbsmässige Inlandflüge durchführen können (zum Beispiel auf der Strecke Genf–Lugano). Die Unternehmen gewinnen damit an Flexibilität bei der Erstellung ihrer Flugpläne sowie der Erschliessung neuer Routen. Durch den Austausch der Kabotagerechte schafft die Schweiz den regulatorischen Rahmen für derartige Flüge. Der tatsächliche wirtschaftliche Nutzen der Kabotagerechte hängt von den Geschäftsmodellen der Wettbewerbsteilnehmenden ab. Effektiv durchgeführt werden Kabotageflüge einzig in Folge ausreichender Nachfrage und dem entsprechenden Angebot der Unternehmen. Aus der Gewährung der Kabotagerechte entstehen keine neuen Pflichten für Unternehmen oder zusätzliche Regulierungskosten. Die Absicherung der Schweizer Mitspracherechte stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz für die innovative Luftfahrtindustrie und unterstützt eine vielseitige sowie stabile Anbindung der Schweiz sowohl für Tourismus und Geschäftsreisen als auch für den Export sowie Import von Luftfracht und -post.

Mit Blick auf das Schweizer Flugsicherungssystem ist festzuhalten, dass mit der vollwertigen Teilnahme der Schweizer Industrie an SESAR 3 einem wichtigen Anliegen der Schweiz entsprochen wurde. SESAR 3 hat die Modernisierung der europäischen Flugsicherung sowie die Förderung und Marktintegration von neuen, richtungsweisenden Technologien (u.a. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Integration von Drohnen in den Luftraum) zum Ziel. Die Teilnahme an SESAR 3, welches über einen Haushaltsrahmen von 1.6 Milliarden Euro für die Jahre 2021-2027 verfügt, ermöglicht Schweizer Unternehmen die Innovationen im Bereich des Flugverkehrsmanagements mitzugestalten und von den relevanten Fördermitteln der EU zu profitieren. Konkret steuert die EU 600 Millionen Euro aus dem Programm Horizon Europe zum Haushaltsrahmen von SESAR 3 bei. Dieser Betrag steht für jährliche Ausschreibungen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Verfügung. Dank der vollwertigen Teilnahme der Schweiz an SESAR 3 hat nun auch die Schweizer Industrie die Möglichkeit ab 2025 sich auf diese Fördermittel der EU zu bewerben (für 2021-2024

s. Ziff. 2.8.2.3.1). Die Schweiz wird im Rahmen des EU-Programmabkommens einen Pflichtbeitrag für Horizon Europe zahlen, welcher auch die Teilnahme an SESAR 3 umfasst. Der restliche Teil des Haushaltsrahmens von SESAR 3 besteht hauptsächlich aus Sachleistungen von Eurocontrol und der Industrie in der Höhe von 1 Milliarde Euro und steht nicht für die Ausschreibung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Verfügung.

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