Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.6.6 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Abkommens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 536

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.

Unterabschnitte

  1. 2.6.6.1Institutionelles Protokoll
  2. 2.6.6.2Änderungsprotokoll
  3. 2.6.6.3Protokoll über staatliche Beihilfen