Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.6.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 533

In den Verhandlungen im Bereich Luftverkehr war es das Ziel der Schweiz, ihre Teilnahme am liberalisierten Luftverkehrsmarkt der EU unter Beibehaltung des hohen Sicherheitsniveaus weiterhin zu gewährleisten und die Mitsprache bei zukunftsträchtigen Themen im Bereich der Luftfahrt abzusichern. Konkret hatte die Schweiz im Verhandlungsmandat den Austausch der Kabotagerechte, die Möglichkeit einer vollwertigen freiwilligen Teilnahme der Schweizer Industrie an SESAR 3 sowie eine möglichst weitgehende Kohärenz der Regeln im Bereich Luftverkehr angestrebt. Letzteres Ziel bezog sich insbesondere auf die Absicherung der Schweizer Mitspracherechte in den relevanten Gremien der EU. Dies ermöglicht es der Schweiz, sich systematisch insbesondere auch bei neuen Themen für eine Kohärenz der Regeln im Bereich Luftverkehr auf globalem, europäischem und nationalem Niveau einzusetzen.

Für die EU war es von Bedeutung, die in den Ziffern 2.1 und 2.2 erläuterten institutionellen Elemente und Beihilfeüberwachung in das Luftverkehrsabkommen zu integrieren. Insgesamt fanden fünf Verhandlungsrunden im Bereich Luftverkehr statt. Die Schweiz hat alle ihre Verhandlungsziele im Bereich Luftverkehr erreicht.

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