Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.9.3.1 Auswirkungen auf das Stromsystem

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 803

Das Stromabkommen verbessert die Einbindung der Schweiz in das Stromsystem der EU und sichert diese völkerrechtlich ab. Es ermöglicht der Schweiz eine gleichberechtigte Teilnahme am EU-Strombinnenmarkt, fördert den Stromhandel und trägt zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei. Mit dem Stromabkommen erhält die Schweiz Zugang zur europäischen Marktkopplung. Damit wird sie auch in die EUMechanismen zur Berechnung und Zuteilung der grenzüberschreitenden Kapazitäten des Übertragungsnetzes (Grenzkapazitäten) eingebunden. Ebenso erhält sie Zugang zu den europäischen Regelenergieplattformen. Dies erhöht die Effizienz des Stromsystems, insbesondere indem die Handelsflüsse optimiert und ungeplante Lastflüsse und Bedarf für kostspielige Eingriffe in den Netzbetrieb (sog. Redispatch) reduziert werden. Ausserdem sichert das Abkommen Import- und Exporttransportkapazitäten für die Schweiz völkerrechtlich ab. Dies schützt Handelsmöglichkeiten, auch in Zeiten von Energiekrisen. Zudem wird über die Absicherung der Importtransportkapazitäten die Versorgungssicherheit gestärkt. Aktuell handelt Swissgrid mit den benachbarten Übertragungsnetzbetreibern privatrechtliche Verträge aus, um grenzübergreifend die Netzstabilität und die Importfähigkeit sicherzustellen. Diese Verträge müssen jedoch periodisch neu verhandelt werden. Es besteht das Risiko, dass sie in Zukunft weniger vorteilhaft ausfallen oder ganz wegfallen. In diesem Fall besteht eine grosse Unsicherheit bezüglich der Verfügbarkeit von Grenzkapazitäten. 678 Im Auftrag des BFE hat Ecoplan in einer Studie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Stromabkommens untersucht. Ein wesentlicher Nutzen des Stromabkommens ergibt sich aus der völkerrechtlichen Absicherung der Strom-Grenzkapazitäten für die Schweiz. Die Studie quantifiziert die Auswirkungen dieser Absicherung mo678 Ecoplan im Auftrag des BFE (3.6.2025): Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Volkswirtschaftliche Auswirkungen. Abrufbar unter: www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromabkommen Schweiz – EU. dellbasiert. Die weiteren Auswirkungen werden mangels Quantifizierbarkeit oder aufgrund von deren geringen Auswirkungen qualitativ beschrieben. Zur Absicherung der Grenzkapazitäten vergleicht die Studie zwei Szenarien: Das Szenario KEINE KOOPERATION und das Szenario MARKTKOPPLUNG. Das Szenario KEINE KOOPERATION ist ein Extremszenario. Es beschreibt eine Entwicklung ohne Stromabkommen, in der die Grenzkapazitäten stark reduziert werden, was die Import- und Exportmöglichkeiten der Schweiz erheblich einschränkt. Solche Einschränkungen sind unwahrscheinlich, aber bei einem Nichtzustandekommen des Stromabkommens nicht vollständig auszuschliessen. Die EU-Mitgliedsstaaten und insbesondere die Schweizer Nachbarstaaten haben auch ohne Stromabkommen ein grosses Eigeninteresse an einem effizient funktionierenden Stromhandel mit der Schweiz. Es gibt jedoch regulatorische, technische, wirtschaftliche und politische Gründe, die zum Eintreten eines solchen Szenarios führen könnten. Zu den regulatorischen Gründen gehören die Umsetzung des EU-Kriteriums, dass 70 Prozent der für den Austausch von Strom relevanten Netzkapazitäten dem Handel zur Verfügung stehen müssen sowie der Ausschluss aus den gemeinsamen Mechanismen für die Kapazitätsberechnung und den Kooperationen zum Betrieb der Übertragungsnetze. Konkret kann es sein, dass die Nachbarstaaten Grenzkapazitäten zur Schweiz reduzieren, um das Einhalten der 70-Prozent-Regel gewährleisten zu können. Ausserdem werden ohne Stromabkommen die Grenzkapazitäten weiterhin explizit (und nicht implizit wie im Falle einer Marktkopplung) für die Schweiz vergeben. Je nach Berechnungsmethode können mehr oder weniger geringe Grenzkapazitäten für die Schweiz resultieren. Technische Gründe können die Einspeisung erneuerbarer Energien und die Vermeidung von Netzengpässen sein. Bei den wirtschaftlichen Gründen kommen die Reduktion von Redispatch-Kosten in Nachbarstaaten zum Tragen. Zu den politischen Gründen könnte gehören, dass die EU die Zusammenarbeit mit der Schweiz im Strombereich einschränkt, auch wenn das für sie ebenfalls nicht vorteilhaft ist. Das Szenario MARKTKOPPLUNG stellt eine Situation mit Stromabkommen dar. Aufgrund der weiter oben aufgeführten Gründe ist unklar, inwiefern eine für die Schweiz vorteilhafte technische Kooperation bei einem Scheitern des Abkommens noch möglich ist, und welche Grenzkapazitäten aus dieser Kooperation resultieren könnten. Die Studie quantifiziert diese Unsicherheit: ohne Stromabkommen wird die Schweiz sich in einer Lage wiederfinden, die sich je nach Erfolg der technischen Kooperation irgendwo zwischen den Szenarien KEINE KOOPERATION und MARKTKOPPLUNG befinden würde. Auf jeden Fall bietet eine technische Kooperation durch privatrechtliche Verträge eine deutlich geringere Rechtssicherheit als ein Stromabkommen. Laut Studie kann das Stromabkommen die Handelsgewinne steigern und die Energiesystemkosten senken. So könnten mit dem Stromabkommen (MARKTKOPPLUNG) im Zeitraum 2030 bis 2050 potenziell zusätzliche Handelsgewinne im Strombereich im Umfang von jährlich rund 0.5 bis 1.2 Milliarden Franken erzielt werden. Dies im Vergleich zu einem Szenario KEINE KOOPERATION. Ohne völkerrechtliche Absicherung der Grenzkapazitäten muss die Schweiz zudem mit höheren Stromsystemkosten rechnen. Stellt man diese in Form von zusätzlicher Stromproduktion im Inland dar, so könnten bis ins Jahr 2050 zusätzliche heimische Kraftwerke zur Produktion von Winterstrom mit jährlichen Kosten in der Grössenordnung von bis zu rund einer Milliarde Franken notwendig werden, um eine dem Szenario MARKTKOPPLUNG äquivalente Versorgungslage zu erreichen. Dies zusätzlich zum Ausbau der erneuer baren Energien und der Wasserkraft gemäss geltenden gesetzlichen Zielen nach dem Bundesgesetz für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien679, der in beiden Szenarien umgesetzt wird. Ob sich diese Umsetzung realisieren wird, ist unsicher.

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