Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.9.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 809

Die Umwelteffekte des Stromabkommens ergeben sich vor allem aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Effizienz des Stromsystems sowie der völkerrechtlichen Absicherung der Grenzkapazitäten, die den notwendigen Ausbau der Energieinfrastruktur während der Transition zu Netto-Null-Emissionen gegenüber einem Szenario ohne Stromabkommen reduzieren könnte (s. Ziff. 2.11.9.3 «Auswirkungen auf die Volkswirtschaft»). Allgemein stärkt das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU die Versorgungssicherheit und unterstützt damit die Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Schweiz. Die Äquivalenz des Schweizer Umweltrechts mit dem im Stromabkommen aufgeführten EU-Umweltrecht im Strombereich ist aktuell gegeben. Es gibt keinen Anpassungsbedarf im Schweizer Umweltrecht auf Gesetzesstufe. Deswegen ergeben sich daraus keine nennenswerten Auswirkungen auf die Schweiz.

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