Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.9.1.2 Personelle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 606

Die Assoziierung am Horizon-Paket sowie die Ausfinanzierung der Übergangsmassnahmen 2021–2024 haben einen befristeten Mehrbedarf an Stellen zur Folge. Der unbefristete Personalbestand des zuständigen Ressorts ist darauf ausgelegt, die Interessensvertretung der Schweiz in den Programmkomitees und Netzwerken auf EU-Ebene wahrzunehmen. Die Forschungsprogramme funktionieren mehrheitlich mit detaillierten Ausschreibungen, die von Programmkomitees definiert und verabschiedet werden. Diese setzen sich aus Ministerialvertreterinnen und -vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten zusammen, die sich regelmässig in Brüssel treffen. Es ist auch Aufgabe dieser Programmkomitees, die korrekte Implementierung der Programme zu überwachen. Dazu kommen übergreifende Strategiekomitees zur Ausrichtung des Europäischen Forschungsraums. Das SBFI stellt durch den Einsitz in diesen Komitees sicher, dass die Interessen der Schweiz umfassend und kohärent vertreten werden. Diese Aufgaben werden vom unbefristeten Stellenetat von 10,7 VZÄ abgedeckt.

Während der Nicht-Assoziierung in den Jahren 2021–2024 hat das SBFI nationale Übergangsmassnahmen umgesetzt. Daraus resultierten rund 2500 Beteiligungen an Projekten, welche bis zu ihrem Abschluss weiterbetreut werden müssen. Diese Betreuung umfasst die wissenschaftliche und finanzielle Berichterstattung, um den effizienten und korrekten Einsatz der Fördermittel sicherzustellen. Aufgrund der durchschnittlichen Projektdauer und der erwarteten Verlängerung von Projekten wird sich diese Aufgabe bis ins Jahr 2035 hinziehen.

Für die Abwicklung der Übergangsmassnahmen wurden zusätzliche, befristete Stellen bewilligt, in der Annahme einer auf die Jahre 2021 und 2022 beschränkten NichtAssoziierung und dass die durch den Wegfall von Arbeiten in Verbindung mit der Interessensvertretung freiwerdenden Ressourcen ebenfalls für die Umsetzung der Übergangsmassnahmen eingesetzt werden können. Mit der Nicht-Assoziierung am Horizon-Paket in den Jahren 2021–2024 fallen nun etwa doppelt so viele Projekte an als in der ursprünglichen Planung des Stellenetats vorgesehen. Ebenso wird sich die Ausfinanzierung der Projekte aufgrund der längeren Nicht-Assoziierung länger hinziehen als ursprünglich angenommen. Mit der vorläufigen Anwendung des EUPAs müssen ab 2026 die unbefristeten VZÄ wieder vollumfänglich die Arbeiten im Zusammenhang mit der Assoziierung abdecken und stehen nicht mehr für die Begleitung der Übergangsmassnahmen zur Verfügung.

Für die Umsetzung der Übergangsmassnahmen 2021/2022 wurden ursprünglich insgesamt fünf zusätzliche, befristete VZÄ vorgesehen, aufgeteilt auf die wissenschaftliche und finanzielle Betreuung der Projekte. Dadurch, dass der Bund nun doppelt so lange Übergangsmassnahmen durchführt, und mit der vollumfänglichen Assoziierungsorientierung der Ressourcen aus den unbefristeten VZÄ, werden zusätzliche befristete Stellen notwendig. Der Bedarf fällt dabei mit vier zusätzlichen befristeten VZÄ tiefer aus, als dies bei der Einführung der Übergangsmassnahmen noch der Fall war: einerseits aufgrund des gestaffelten Beginns der Projekte und andererseits aufgrund zusätzlich verschlankter Prozesse beim SBFI. Dabei sollen die bestehenden be fristeten Stellen weitergeführt werden. Bis Ende 2029 sind somit konstant neun VZÄ zur Betreuung der Übergangsmassnahmen mit einem Finanzvolumen von 2,65 Milliarden vorgesehen. Der Ressourcenbedarf sinkt, sobald die meisten Projekte aus der Direktfinanzierung zum Abschluss kommen. Dies wird ab 2030 teilweise der Fall sein, wobei der Abschluss der letzten Projekte im Jahr 2035 erwartet wird. Damit sind ab 2036 keine zusätzlichen Stellen mehr notwendig.

Eine Übersicht über den Bestand und den personellen Mehrbedarf wird in Tabelle 2.8.9.1.2 (1) gegeben.

Personalaufwand für eine Beteiligung an Erasmus+ Die heute bestehenden Aufgaben des Bundes für die Steuerung und Weiterentwicklung der nationalen Förderpolitik bleiben auch bei einer Assoziierung an Erasmus+ erhalten und absorbieren voraussichtlich denselben Ressourcenaufwand wie bisher. Dazu gehören die Mandatierung, Steuerung und Überwachung der nationalen Agentur sowie von weiteren Projektträgern für die national abgegoltenen Aufgaben (Betrieb und Begleitmassnahmen). Darüber hinaus muss die Weiterentwicklung der rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Förderpolitik (Finanzierungsbotschaften, periodische Revisionen der rechtlichen Grundlagen) sichergestellt werden. Daneben fallen die Durchführung von Analysen, Expertisen, Studien und Evaluationen zur Förderpolitik im selben Umfang wie bisher an. Nur einzelne Steuerungsaufwände auf operativer Ebene fallen beim SBFI bei einer Assoziierung weg (Verfügungen für Projekte). Die mit der Assoziierung verbundenen, aufwändigeren Aufsichtspflichten auf nationaler Ebene und die politisch-strategischen Koordinationsaufgaben auf europäischer Ebene erfordern zusätzliche personelle Ressourcen. Erstens muss der Bund über eine nationale Behörde (SBFI) die Aufsicht über die nationale Agentur und die unabhängige Prüfstelle wahrnehmen sowie auch die regelmässige Berichterstattung an die Europäische Kommission sicherstellen. Zweitens vertritt die Schweiz als an Erasmus+ assoziiertes Land neu ihre Interessen in den Programmkomitees und Fachgremien sowie in verschiedenen Netzwerken auf EU-Ebene. Mit der Assoziierung einher gehen auch hochrangige politische Treffen im Bereich Bildung auf europäischer Ebene. Drittens eröffnet sich dem SBFI als nationale Behörde mit der Assoziierung die Möglichkeit, an zentral verwalteten Programmaktivitäten teilzunehmen, welche die Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit betreffen. Diese Beteiligungen stützen die Ziele der internationalen BFI-Strategie, die Schweiz als führenden Bildungsstandort in Europa zu positionieren. Einzelne Aktivitäten können an interne und externe Akteure (z.B. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Kantone, Verbände, Agenturen) delegiert werden; Oberaufsicht und Vertretung in den zentralen Programm- und Fachgremien müssen jedoch durch das SBFI wahrgenommen werden. Für die Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben wird eine Vollzeitstelle benötigt. Die Aufgaben umfassen einerseits die Aufsichtsaktivitäten über die Verwaltung des Programms auf nationaler Ebene durch die nationale Agentur (Umsetzung des Arbeitsprogramms gemäss Vereinbarung, ordnungsgemässe Verwaltung der Mittel, verwendete Ressourcen, Risikomanagement, erreichte Resultate/Wirkung) sowie die jährliche Berichterstattung an die Europäische Kommission über diese Tätigkeiten. Andererseits muss die nationale Behörde die Aufsicht über die Arbeit der unabhängigen Prüfstelle wahrnehmen. Dies beinhaltet das Abschliessen einer Vereinbarung mit der unabhängigen Prüfstelle und die Überprüfung der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen während des gesamten jährlichen Prüfungsverfahrens (Planungsphase, am Ende der Rechnungsprüfung sowie am Ende der Prüfung der Managementerklärung der nationalen Agentur). Zudem muss das SBFI die Empfehlungen an die nationale Agentur nachverfolgen, die im Rahmen der jährlichen Managementerklärungen und bei der sogenannten Ex-ante Konformitätsbewertung durch die Europäische Kommission festgestellt wurden, sowie die Umsetzung dieser Empfehlungen sicherstellen. Die Wahrnehmung der Interessensvertretung auf EU-Ebene beinhaltet die Teilnahme an politisch-strategischen Treffen auf Ebene der Minister und Generaldirektoren (mindestens sechs bis acht Treffen pro Jahr, jeweils im Rahmen der halbjährigen EUPräsidentschaften), an den Sitzungen des Programmkomitees (rund vier pro Jahr) sowie an den Treffen der EU-Fachgremien für die jeweiligen Bildungsbereiche (rund zehn neue Gremien mit je vier Treffen pro Jahr). Für die Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung dieser Treffen sowie für die Teilnahme an den Projekten der Leitaktion 3 werden zwei Vollzeitstellen benötigt. Die für diese Aufgaben (Interessenvertretung auf EU-Ebene, Aufsicht über die Agentur, Berichterstattung an EU) notwendigen zusätzlichen Ressourcen belaufen sich damit auf drei Vollzeitäquivalente. Tabelle 2.8.9.1.2 (1) gibt einen Überblick über die im Finanzplan 2026–2028 enthaltenen sowie die im Falle einer Assoziierung ab 2027 zusätzlich benötigten Personalressourcen. Diese Stellen sollen unbefristet sein, damit das SBFI diese Aufgaben bei einer weiteren Assoziierung der Schweiz in der nächsten Programmgeneration 2028–2034 weiterhin wahrnehmen kann. Vorbehalten bleiben die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse des Parlaments.

Übersicht personeller Mehrbedarf für die Beteiligung an den BFI-Programmen Tabelle 2.8.9.1.2 (1) weist den personellen Mehrbedarf für die Beteiligung an der laufenden Programmgeneration sowie die nachfolgende Programmgeneration aus. Während der Bedarf für die laufende Programmgeneration in den beiden vorhergehenden Abschnitten detailliert ausgewiesen wurde, sind der Umfang und die Beteiligungsmöglichkeiten bei zukünftigen Programmen noch unklar. Es ist jedoch anzunehmen, dass weder die Budgets noch die Komplexität der Programme erheblich sinken werden. Allfällige Deltas zum hier ausgewiesenen Bedarf würden, falls relevant, in den Finanzierungsbotschaften für die Teilnahmen an den entsprechenden Programmen ausgewiesen werden.

Tabelle 2.8.9.1.2 (1): Übersicht über die bestehenden unbefristeten und befristeten Stellen sowie die im Zusammenhang mit der Assoziierung ans Horizon-Paket und Erasmus+ beim SBFI zusätzlich benötigten Stellen (befristet oder unbefristet) 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 Horizon-Paket Bestand unbefristete Stellen Bestand (in VZÄ) Bestand befristete Stellen (in VZÄ) Zusätzliche befristete Stellen oder Weiterführung befristete Stellen (VZÄ) Total VZÄ 10,7 10,7 10,7 10,7 10,7 10,7 10,7 9,0 9,0 7,0 7,0 7,0 5,0 0,0 4,0 4,0 6,0 6,0 4,0 3,0 5,0 23,7 23,7 23,7 23,7 21,7 18,7 15,7 Erasmus+ Bestand unbefristete Stellen (in VZÄ) Zusätzliche unbefristete Stellen bei Assoziierung ab

2027 (in VZÄ) 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 - 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Total Mehrbedarf Total zusätzliche VZÄ Mehrkosten in CHF 4,0 7,0 9,0 9,0 7,0 6,0 8,0

720 00 0

1 260 0 00

1 620 0 00

1 620 0 00

1 260 0 00

1 080 0 00

1 440 0 00 Für die Berechnung wurde mit CHF 180 000 pro Vollzeitstelle inkl. Arbeitgeberbeiträge gerechnet. Die Arbeitsplatzkosten von CHF 12 000 pro Person und pro Jahr wurden nicht aufgerechnet.

Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und sicherstellen, dass der Mehrbedarf an Personal- und Sachaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird. Da infolge der Assoziierung – mit Ausnahme der Übergangsmassnahmen, deren Begleitung voraussichtlich 2035 abgeschlossen sein wird – keine Aufgaben wegfallen, ist eine Verzichtsplanung erforderlich. Ergänzend ist bei der Ressourcensteuerung zu prüfen, in welchen Bereichen über den Entwicklungsrahmen im Eigenbereich des Bundes zusätzliche Finanzmittel zuzuteilen sind.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.