Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.9.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 602

Während das EUPA die Rahmenbedingungen für eine Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen grundsätzlich festlegt, wird die Beteiligung an den jeweiligen Programmgenerationen in Protokollen zum EUPA definiert. EU-seitig wird über die Weiterführung der einzelnen Programme und ihr jeweiliges Budget im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen MFF entschieden. Die Schweiz hat mit jeder Programmgeneration die Möglichkeit, sich für oder gegen die Teilnahme an Programmen, bei denen eine Teilnahme von Drittländern vorgesehen ist, zu entscheiden. Längerfristige Abschätzungen zu den finanziellen Auswirkungen des EUPA sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Es werden nachfolgend nur Programme aufgeführt, bei welchen im Rahmen des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) eine Assoziierung vorgesehen ist. Vor jeder neuen Programmgeneration muss für alle geplanten Teilnahmen ein Finanzierungsbeschluss der eidgenössischen Räte vorliegen. Nachstehend wird die Beteiligung an den Programmen des Horizon-Pakets und Erasmus+ behandelt. Für die Beteiligung an EU4Health sei auf Ziffer 2.13.9 verwiesen. Finanzielle Auswirkungen einer Assoziierung an das Horizon-Paket Aktuelle Programmgeneration 2021–2027: Die finanziellen Folgen des HorizonPakets teilen sich in zwei Hauptkategorien auf: a) Kosten für die Teilnahme an den einzelnen Programmen und Initiativen sowie b) nationale Begleitmassnahmen. Mit dem Bundesbeschluss zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Horizon-Paket 550 2021–2027 hat das Parlament am 16. Dezember 2020 bereits die notwendigen Mittel 550 BBl 2021 73 beschlossen und insgesamt 6,2 Milliarden Franken für diese Beteiligung zur Verfü551 gung gestellt. Diese Mittel teilen sich wie in Tabelle 2.8.9.1.1 (1) dargestellt auf. Tabelle 2.8.9.1.1 (1) Für die Teilnahme am Horizon-Paket 2021–2027 vorgesehene Verpflichtungskredite. Alle Angaben in Mio. CHF. Teilnahme am Horizon-Paket 2021–2027 5422,6 Nationale Begleitmassnahmen 116,8 Reserve 614,0 Total 6153,4 Aufgrund der Nicht-Assoziierung 2021–2024 hat der Bundesrat jährlich Übergangsmassnahmen mit einem Maximalvolumen von gesamthaft 2,65 Milliarden CHF beschlossen; der vom Parlament bewilligte Verpflichtungskredit sah die Verwendung der Mittel in dieser Form im Falle einer ausbleibenden Assoziierung bereits vor. Damit stehen von den ursprünglich vorgesehenen 5,42 Milliarden Franken noch 2,77 Milliarden CHF für Pflichtbeiträge für die Beteiligung an Horizon Europe, am Euratom-Programm, dem Programm Digital Europe und ITER in den Jahren 2025–2027 zur Verfügung.

Zahlungsseitig sind im Voranschlag 2026 sowie Finanzplan 2027–2029 neu wieder die mit der Assoziierung an das Horizon-Paket fälligen jährlichen Pflichtbeiträge eingestellt. Gleichzeitig sind die zur Ausfinanzierung der Übergangsmassnahmen 2021–

2024 notwendigen Mittel budgetiert. Diese Kosten werden voraussichtlich bis circa

2035 in abnehmendem Volumen anfallen. In der Tabelle 2.8.9.1.1 (2) sind die bis zum Ende der aktuellen Programmgeneration für die Beteiligung am Horizon-Paket zahlungsseitig vorgesehenen Mittel dargestellt. Der Pflichtbeitrag für das Jahr 2025 552 wurde per Nachtragsverfahren beantragt (NKI/2025 ).

Tabelle 2.8.9.1.1 (2) Für die Teilnahme am Horizon-Paket notwendige Mittel für die verbleibenden Programmjahre 2025–2027. Alle Angaben in Mio. CHF.

2025 2026 2027 Ausfinanzierung Übergangsmassnah- 481,0 315,0 245,1 men 2021–2024 Pflichtbeitrag Total* 622,7 668,9 663,1

- Horizon Europe 592,1 603,9 597,2

- Euratom-Programm 12,6 12,9 13,5

- ITER 37,3 29,4

- Programm Digital Europe 18,0 14,7 23,0 Nationale Begleitmassnahmen 18,0 18,1 19,0 551 Annahmen zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Finanzierungsbotschaft zur Teilnahme am Horizon-Paket 2021–2027. Wechselkurs: EUR/CHF = 1,10, BIP-Schlüssel von 5,0 % für Horizon Europe, Euratom und DEP und von 4,2 % für ITER.

552 BBI 2025 2085 * Annahmen:

– 2025: tatsächlich bezahlter Pflichtbeitrag. BIP-Schlüssel = 4,82 %, Wechsel553 kurs von 1 EUR = 0,93 CHF .

– 2026: Basierend auf den Angaben der Europäischen Kommission für den 554 Pflichtbeitrag 2026 und im Abgleich mit dem «Budget line by line» der EU . BIP-Schlüssel = 4,82 %. Abgesicherter Wechselkurs von 1 EUR = 0,93 CHF für 626,4 Mio. EUR und 1 EUR = 0,90 CHF für den nicht abgesicherten Anteil

– 2027: BIP-Schlüssel von 4,97 %, basierend auf dem BIP der ersten 2 Quartale

2025 gemäss Eurostat-Daten vom 17.11.2025. Wechselkurs von 1 EUR = 0,90 555 CHF. Basierend auf dem «Statement of Estimates 2026».

Aufgrund der Nicht-Assoziierung der Schweiz in den Jahren 2021–2024 und der damit verbundenen projektweisen Finanzierung haben sich gewichtige Verschiebungen in den jährlichen Zahlungen ergeben: Den in diesen Jahren nicht ausbezahlten Pflichtbeiträgen (mit entsprechenden jährlichen Kreditresten) stehen nun punktuelle Finanzierungsspitzen in den ersten Jahren der Assoziierung gegenüber, weil sich hier die Ausfinanzierung bestehender Projekte und die erneuten Pflichtbeiträge an die EU kumulieren. Zukünftige Programmgenerationen im Bereich Forschung und Innovation: Eine Assoziierung der Schweiz an den nächsten Programmgenerationen ist prinzipiell möglich und angedacht, vorbehältlich den von Seiten der EU definierten Beteiligungsmöglichkeiten für Drittstaaten. Die finanziellen Auswirkungen dieser zukünftigen Beteiligungen sind jedoch noch mit grösseren Unsicherheiten behaftet. Daher werden die Pflichtbeiträge ab 2028 unter der Annahme einer Teuerung von 1 % sowie des Wegfalls der Rabatte für Euratom und ITER fortgeschrieben (s. Ziff. 3.1.1). Zukünftige Beteiligungen unterliegen in jedem Fall gesonderten Finanzierungsbeschlüssen der eidgenössischen Räte.

Finanzieller Rückfluss an den Bund: Der Einsatz der staatlichen Mittel für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket erlaubt es auch Bundesämtern und vom Bund getragenen Förderinstitutionen, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen und Fördermittel aus Brüssel zu erhalten. Dies ist vor allem für in der Forschung aktive Bundesämter (wie z. B. das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Umwelt oder das Bundesamt für Landwirtschaft) relevant. Beim Vorgängerprogramm Horizon

2020 wurden von insgesamt 91 Projektbeteiligungen beim Bund mit einer Förder556 summe von rund 34,9 Millionen Franken bewilligt.

553 Der Pflichtbeitrag 2025 wurde per Spezialgeschäft über 641,5 Mio. EUR mit einem Wechselkurs von EUR/CHF = 0,929 abgesichert. Insgesamt 28,1 Mio. EUR wurden zum Budgetkurs von EUR/CHF = 0,950 nachbeschafft.

554 Abrufbar unter eur-lex.europa-eu > EU budget online. Stand 26.01.2026.

555 Abrufbar unter www.commission.europa.eu > Publications > Statement of estimates

2026. 556 SBFI (2023): Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen und -Initiativen für Forschung und Innovation: Zahlen und Fakten 2023. Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > International > Internationale F&I-Zusammenarbeit > EU-Rahmenprogramme > Zahlen, Fakten und Auswirkungen (Stand: 8.2.2024).

Weitere finanzielle Auswirkungen: Die Abwicklung der projektweisen Beteiligung aus den Übergangsmassnahmen 2021–2024 ist nicht nur mit einem personellen Mehraufwand verbunden (s. Ziff. 2.8.9.1.2), sondern erfordert auch eine zweckmässige Informatiklösung. Im Zusammenhang mit der Teilassoziierung am Vorgängerprogramm Horizon 2020 hat das SBFI bereits eine Projektdatenbank entwickelt, die diese Prozesse mit maximaler Effizienz ermöglicht. Der Betrieb und die Wartung dieser Datenbank muss weiterhin sichergestellt sein. Entsprechende Mittel werden über das Globalbudget des SBFI finanziert und werden somit nicht mit dieser Botschaft beantragt. Finanzielle Auswirkungen einer Beteiligung an Erasmus+ Die Assoziierung an Erasmus+ erfordert im Vergleich zur aktuellen «Schweizer Lösung» zusätzliche finanzielle Ressourcen – sowohl beim Bund als auch bei der nationalen Agentur Movetia. Aktuelle Programmgeneration: Für die Assoziierung an Erasmus+ im Jahr 2027 werden Mittel in der Höhe von 192,6 Millionen Franken benötigt, aufgeteilt in folgende Verpflichtungskredite: (1) Schweizer Pflichtbeitrag für die Beteiligung an Erasmus+ (inkl. Beteiligungsgebühr von 6,2 Mio. CHF und Budgetreserve in der Höhe von 16,5 Mio. CHF) und (2) nationale Zusatzkosten (s. Ziff. 2.8.7.2).

Im Finanzplan 2027–2029 sind die für eine allfällige Assoziierung an Erasmus+ notwendigen Mittel vorgesehen plus die Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung». Tabelle 2.8.9.1.1 (3) fasst die zahlungsseitig anfallenden Kosten einer Assoziierung im Jahr 2027 zusammen.

Tabelle 2.8.9.1.1 (3): Voraussichtliche Zahlungen im Jahr 2027 im Falle einer Assoziierung an Erasmus+ (in Mio. CHF) Schweizer Pflichtbeitrag für die Assoziierung an Erasmus+ 160,3 (inkl. Teilnahmegebühr)* Nationale Zusatzkosten (Betrieb der nationalen Agentur Mo15,8 vetia und Begleitmassnahmen) Total Zahlungen für Assoziierung 2027 176,1 Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung» 17,1 * Annahme BIP-Anteil Schweiz am BIP EU-27: 4,97 % (basierend auf dem durchschnittlichen BIP-Anteil der ersten zwei Quartale 2025, gemäss Eurostat-Daten vom 17.11.2025), Wechselkurs 1 EUR = 0,90 CHF.

Zukünftige Programmgenerationen: Analog zum Horizon-Paket dauert die aktuelle Programmgeneration Erasmus+ bis Ende 2027. Eine Assoziierung der Schweiz an die Folgegeneration ist möglich, vorbehältlich der Ausgestaltung der Programme und der Beteiligungsmöglichkeiten für Drittstaaten seitens EU. Im Finanzplan 2027–

2029 wurde ab 2028 der Pflichtbeitrag für Erasmus+ unter der Annahme einer Teuerung von 1 % und des Wegfalls der Reduktion von 30 % für 2027 fortgeschrieben. Dem Parlament wird für BFI-Programme 2028–2034 der EU eine gesonderte Finanzierungsbotschaft vorgelegt.

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