Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.2.4.1 Vorverfahren

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 147

Im Rahmen der innenpolitischen Vorverfahren nahm im Februar 2022 eine technische Arbeitsgruppe, in der Experten des Bundes und der Kantone vertreten waren, im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ihre Arbeit auf. Diese technische Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass eine Angleichung des Schweizer Rechts im Bereich der staatlichen Beihilfen technisch möglich wäre. Die Regelung von staatlichen Beihilfen in der Schweiz sollte jedoch vor dem Hintergrund des prioritären Ziels des erleichterten Zugangs zum EUBinnenmarkt nicht autonom, sondern nur aufgrund ausgehandelter völkerrechtlicher Vereinbarungen und nur in jenen Bereichen in Frage kommen, in denen der Zugang zum EU-Binnenmarkt für die Schweiz vertraglich vorgesehen ist. Hierfür wäre ein eigenes, gleichwertiges Überwachungsverfahren am sinnvollsten und die WEKO am geeignetsten für die Rolle der schweizerischen Überwachungsbehörde (s. dazu Erläuterungen zu Art. 3 E-BHÜG in Ziff. 2.2.8). Dieses Verständnis war Grundlage für die exploratorischen Gespräche zwischen der Schweiz und der EU (s. Ziff. 2.2.2).

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