Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.4.4 Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 822

Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen zeigten, dass die Mehrheit der interessierten Kreise trotz teilweise geäusserter Bedenken betreffend die institutionellen Elemente ein grosses Interesse hat, das geltende Landwirtschaftsabkommen mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit zu erweitern, da dieses den Zugang von Schweizer Produzentinnen und Produzenten zum EU-Binnenmarkt erleichtert. Darüber hinaus wurde die erhöhte Sicherheit von Lebensmitteln entlang der ganzen Lebensmittelkette, der Zugang zur EFSA sowie der gestärkte Konsumentenschutz durch die Anbindung an die Schnellwarnsysteme und relevanten Netzwerke der EU (u.a. iRASFF) als positiv hervorgehoben.

Die eingegangenen Anpassungsforderungen betrafen unter anderem themenspezifische Fragen (z. B. Aufrechterhaltung «Schächtverbot»), institutionelle Aspekte (dynamische Rechtsübernahme inkl. Beteiligung am Decision Shaping) sowie Überlegungen zur innerstaatlichen Umsetzung (Kompetenzen des Bundesrates, Mehraufwand für Vollzugsstellen, Wahrnehmung des Handlungsspielraums der Schweiz, wo das in das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierte EU-Recht Rechtsetzungskompetenzen delegiert).

Es wurden zudem viele Änderungsanträge eingereicht, die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Erweiterung des Landwirtschaftsabkommens mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit stehen (z. B. Ausgliederung von Gebrauchsgegenständen oder Alkoholpräventionsbestimmungen, beidseitiges Cassis-de-Dijon-Prinzip, Anpassung der Gewässerschutzgesetzgebung, keine Einschnitte im Agrarbudget, Anpassung der Verkäsungszulage). Auf diese kann entsprechend nicht eingegangen werden. Dasselbe betrifft Änderungsanträge betreffend das materielle EU-Recht oder das Ausführungsrecht auf Verordnungsstufe, welche beide nicht Gegenstand vorliegender Botschaft sind.

Auch wenn keine materiellen Anpassungen in den Entwürfen der Umsetzungserlasse (LMG, TSchG, TSG, LwG und WaG) vorgenommen werden, anerkennt der Bundesrat, dass gewisse Änderungsanträge auf Unklarheiten zurückzuführen sind. Dies betraf auch Änderungsanträge, die im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit bereits umgesetzt sind, wie zum Beispiel das Beibehalten der strengen Schweizer Tierschutzregulierungen bei Nutztieren. Diese Anliegen wurden mittels entsprechender Präzisierungen und zusätzlichen Erläuterungen in der vorliegenden Botschaft auf- 706 Der Ergebnisbericht ist abrufbar unter: www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2025 > EDA. genommen. Zudem werden die Änderungsanträge betreffend das Ausführungsrecht auf Verordnungsstufe bei dessen Erarbeitung geprüft werden.

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