Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.4.3 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 820

Zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit äusserten sich 121 Vernehmlassungsteilnehmende. 79 davon (u. a. Konferenz der Kantonsregierungen, die Kantone Zürich, Uri, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura, Die Mitte, FDP.Die Liberalen, Grüne Schweiz, Grünliberale Partei, Sozialdemokratische 700 701 702 703 704 705 SR 455 SR 817.0 SR 910.1 SR 916.40 SR 921.0 Regulierungsfolgeabschätzung zur Teilrevision Lebensmittelgesetz – Schlussbericht. Abrufbar unter: www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Gesetzgebung. Partei, Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerische Bankiervereinigung) befürworteten das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit, während sich 18 (u. a. Schweizerische Volkspartei, Schweizerischer Gewerbeverband) dagegen äusserten und 24 (u. a. Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Thurgau, Schweizerischer Bauernverband) keine klare Position bezogen. Die Konferenz der Kantonsregierungen und die fünfzehn Kantone Zürich, Uri, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura begrüssten die Erweiterung des Landwirtschaftsabkommens mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit, da dieses auch den Handel mit nichttierischen Lebensmitteln und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln umfasst. Sie begrüssten ebenfalls, dass die Schweiz Zugang zur EFSA und den relevanten Netzwerken der EU erhält und in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden wird. Sie führten aus, dass Schweizer Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten von einer erleichterten Beteiligung am EU-Binnenmarkt (und EU-Produzentinnen und Produzenten umgekehrt am Schweizer Markt) profitieren. Zudem würden Unternehmen profitieren, die ihre Produkte in der Schweiz und in der EU in Verkehr bringen, weil sie sowohl in der Schweiz als auch in der EU jederzeit den gleichen Regelungen unterstellt sind und sich beispielsweise Anpassungen der Verpackungen oder an der Rezeptur erübrigen. Elf Kantone bezogen sich in der Stellungnahme auf die Ausführungen der Konferenz der Kantonsregierungen (Zürich, Zug, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg). Kein Kanton lehnte das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit ab, der Kanton Glarus ging in seiner Stellungnahme nicht explizit darauf ein. Der Kanton Schwyz begrüsste einzelne Elemente der Umsetzungserlasse, äusserte aber grundsätzliche Bedenken beispielsweise in Verbindung mit der dynamischen Rechtsübernahme. Die Kantone Obwalden, Nidwalden und Thurgau begrüssten grundsätzlich die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU. Obwalden und Thurgau befürchteten jedoch unter anderem, dass es durch die Übernahme der EU-Rechtstexte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Schweiz nahezu unmöglich werde, zu wissen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für sie gelten. Zudem würdendiese nicht über die nötigen Mittel verfügen, sich in der EUGesetzgebung zurechtzufinden. Der Kanton Nidwalden äusserte die Befürchtung, dass die Einführung der EU-Normen eine Angleichung nach unten bewirken würde. Er unterstrich zudem die Wichtigkeit fairer Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen im einheimischen Markt. Fünf Stellungnahmen (u. a. die Kantone Schwyz, Basel-Stadt, Thurgau) forderten, dass der Bund nur bei ausserordentlichen Verhältnissen den Kantonen bestimmte Massnahmen anweisen kann.

Sechs Parteien äusserten sich zum Protokoll zur Lebensmittelsicherheit. Die Mitte, FDP.Die Liberalen, die Grünen Schweiz, die Grünliberale Partei und die Sozialdemokratische Partei befürworteten es. Die Schweizerische Volkspartei lehnte das Protokoll ab. Im Weiteren begrüssten der Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, economiesuisse, der Schweizerischer Arbeitgeberverband und die Schweizerische Bankiervereinigung zusammen mit 52 weiteren nicht ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit. Dagegen äusserten sich der Schweizerische Gewerbeverband und 16 weitere nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende. Der Schweizerische Bauernverband und 18 weitere nicht ständige Vernehmlassungsteilnehmende bezogen keine klare Position. Für weitere Ausführungen zu den Ergebnissen der Vernehmlassung wird auf den Ergebnisbericht verwiesen706.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.