Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.4.2 Vernehmlassungsvorlage

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 820

Die Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» dauerte vom 13. Juni 2025 bis zum 31. Oktober 2025 (s.

Ziff. 1.7). Im Rahmen des Weiterentwicklungsteils war auch das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit und die dazugehörende Umsetzungsgesetzgebung Gegenstand der Vernehmlassung.

Angesichts der künftigen Anwendung der ins Protokoll zur Lebensmittelsicherheit aufgenommenen EU-Rechtsakte erweist sich eine Revision der folgenden Gesetze als sinnvoll, um Struktur und Gliederung optimal aufeinander abzustimmen, und um zu vermeiden, dass derselbe Inhalt doppelt geregelt wird:

– Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG), Teilrevision

– Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 20. Juni

2014 (Lebensmittelgesetz, LMG), Totalrevision

– Bundesgesetz über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (Landwirtschaftsgesetz, LwG), Teilrevision

– Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG), Teilrevision

– Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (Waldgesetz, WaG), Teilrevision Für das LMG liegt eine vertiefte RFA vom 18. Oktober 2023 vor, welche unter anderem die Einführung von Bestimmungen zum Onlinehandel, zum Lebensmittelbetrug und zu dynamischen Verweisen auf das EU-Recht zum Gegenstand hatte. Die Totalrevision des LMG und die Teilrevisionen der weiteren, oben genannten Umsetzungserlasse ergeben wenig hinzukommende materielle Anpassungen, weshalb das BLV keinen zusätzlichen Bedarf für weitere Regulierungsfolgeabschätzungen sah. Folgestudien wurden keine in Auftrag gegeben.

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