Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.12.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 956

GDP CH / GDP EU plus 4% Teilnahmegebühr 1’000’000 50’500 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit hat auch Auswirkungen auf die Aufgaben der Mitarbeitenden bei den kantonalen Vollzugsbehörden. Aufgrund der Anwendung des im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierten EU-Rechts werden kantonale Entscheide künftig gestützt auf den massgeblichen EU-Rechtsakt erlassen, was eine vorgängige Anpassung der Vollzugsprozesse und -unterlagen erfordert. In den Bereichen, in denen neue Aufgaben oder eine deutliche Intensivierung und Anpassung der bisherigen Aufgaben auf die kantonalen Vollzugsbehörden zukommen (Pflanzengesundheit, forstliches Pflanzenvermehrungsmaterial und Tierseuchenprävention), ist bei den Kantonen mit einem Mehraufwand im Vollzug zu rechnen, was im Ergebnis zu einer besseren Prävention zur Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen, Pflanzenschädlingen oder -krankheiten beiträgt. Andererseits wird der Anschluss und die Mitarbeit in den Informationssystemen den schweizerischen Vollzugsbehörden den effizienten Vollzug erleichtern und die Lebensmittelsicherheit weiter stärken. Wie bereits im vorangehenden Kapitel dargelegt, wird auch die Einbindung der Kantone bei der Mitwirkung der Schweiz bei der Ausarbeitung neuen EU-Rechts sowohl auf Stufe Bund als auch Kanton Ressourcen benötigen.

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