Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.12.12.1 Auswirkungen auf den Bund

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 954

Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit betrifft die Landwirtschafts-, Lebensmittel, Tierseuchen-, Tierschutz- und Waldgesetzgebung. Die betreffenden Gesetze und deren Ausführungserlasse haben bereits im Rahmen des bestehenden Landwirtschaftsabkommen (Bilaterale I) in vielen Bereichen eine Angleichung an das EU-Recht erfahren. Unter dem aktuell geltenden System der Äquivalenz der Rechtsvorschriften hat die Schweiz zu den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts gleichwertiges Schweizer Recht erlassen, welches zu den gleichen Ergebnissen führt und die gleiche Wirkung erzielt.

Mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit werden sich die Aufgaben der Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung verändern. Aufgrund der künftig vorgesehenen Anwendung des in das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit aufgenommenen massgebenden EU-Rechts muss die schweizerische Gesetzgebung entlang der Lebensmittelkette überprüft und bereinigt werden. Die Überprüfung und Bereinigung des Schweizer Rechts bringt einen anfänglichen Mehraufwand mit sich. Diese Vorbereitungsarbeiten erfordern den Einsatz von erheblichen personellen Ressourcen. Das BLV plant, diese Aufgaben mit den bestehenden Ressourcen zu bewältigen und dafür seine bis 2028 vorgesehenen Tätigkeiten neu zu organisieren. Das BLW und das BAFU schätzen, dass die Vorbereitungsarbeiten im Fachbereich Pflanzengesundheit 2 zusätzliche Vollzeitäquivalente bis 2027 erfordern. Für die Umsetzung des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit ab dem Zeitpunkt der Annahme schätzen das BLW und das BAFU den zusätzlichen Bedarf an personellen Ressourcen auf ungefähr 9 Vollzeitäquivalente bis 2032 und 5 Vollzeitäquivalente ab

2033 für die Bearbeitung von Dossiers im Bereich Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial durch das BLW, Agroscope, die WSL und das BAFU. Aufgrund der grossen Anzahl betroffener Verordnungen und der Tatsache, dass in der Schweiz das Umsetzungsverfahren und die Inhalte noch in Bearbeitung sind, kann der zusätzliche Bedarf an personellen Ressourcen für die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen bezüglich Lebensmitteln und Pflanzenschutzmitteln nach heutigem Stand nicht genau bemessen werden. Dies wird erst möglich sein, nachdem alle betroffenen Verordnungen vollständig überarbeitet wurden. Dasselbe gilt für die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen im Tierseuchenbereich. Der effektive Ressourcenbedarf kann erst beziffert werden, nachdem die betreffenden Verordnungen einer Totalrevision unterzogen wurden. Da schon heute ein gemeinsamer europäischer Veterinärraum besteht, dürfte der allfällige zusätzliche Bedarf aber geringer ausfallen. Mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit wird neu die Möglichkeit geschaffen, dass die Schweiz bei der Ausarbeitung von neuem EU-Recht mitwirken kann (Decision Shaping; s. Ziff. 2.1.6.2.1). Das bedeutet, dass Schweizer Fachleute am Prozess der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten innerhalb der Europäischen Kommission mitwirken und regelmässig an Sitzungen vor Ort teilnehmen können. Dies verursacht sowohl einen personellen wie auch einen finanziellen Mehraufwand. Zudem werden Schweizer Expertinnen und Experten direkt und aktiv an den Arbeiten der EFSA mitwirken. Die Mitarbeit der Schweiz in der EFSA sowie die Möglichkeit der Mitwirkung der Schweiz bei der Ausarbeitung neuen EU-Rechts ermöglichen es, die Anliegen der Schweiz aktiv einzubringen und allfällige Bedenken frühzeitig zu platzieren. Die rechtzeitige Einbindung der Kantone in diese Prozesse ist wichtig, muss entwickelt werden und benötigt sowohl auf Stufe Bund als auch Kanton Ressourcen. Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und sicherstellen, dass der Mehrbedarf an Personal- und Sachaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.

Die Teilnahme der Schweiz am Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC), das aus den Komponenten iRASFF, ADIS, EUROPHYT und TRACES besteht und für die Durchführung der gemäss der EU-Kontrollverordnung vorgesehenen amtlichen Kontrollen erforderlich ist, sollte mit den bestehenden Ressourcen sichergestellt werden können. Schon heute müssen die Kantone dem Bund die entsprechenden Vollzugsdaten liefern. Sie werden vom BAFU, BLV und BLW ins System eingegeben. Das wird auch künftig so sein. Die nachfolgende Tabelle gibt eine indikative Übersicht über die jährliche Kostenbeteiligung der Schweiz für die Teilnahmen an den Informationssystemen der EU basierend auf deren Budgets für

2024. Tabelle 2.12.12 (2): Kostenbeteiligung Informationssystemen:

an der EFSA und an EU- IT-System Bereich Europhyt LM-Sicherheit GIS LM Sicherheit 500’000 25’500 iRASFF LM Sicherheit 4'500’000 227’250 TRACES LM Sicherheit 7'200’000 363’600 TRACES-ADIS LM Sicherheit 1'300’000 65’650 European Food SafetyLM-Sicherheit Authority (EFSA) 155’207’166 7’837’962 Total 169’707’166 8’570’462

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