Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.9.1.2 Personelle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 799

Um die neuen Aufgaben aus dem Abkommen zu erfüllen, entstehen beim BFE, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der ElCom und der WEKO ein Zusatzaufwand, welcher personelle Ressourcen im Umfang von siebzehn Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erfordert. Gemäss Annex I Electricity, Ziffer 16 Buchstabe d Stromabkommen geht die Kompetenz für die Netzregulierung spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens, voraussichtlich am 1.1.2033 vom BFE an die ElCom über. Hierzu werden künftig zwei VZÄ vom BFE an die ElCom transferiert.

Tabelle 2.11.9.1.2 (1): Personelle Auswirkungen Neue Aufgabenbereiche Amt/Stel le(n) Jahr des Bedarfs Gegenfinanzierung Verwaltung und Weiterentwicklung des Stromabkommens / Planung und Durchführung von Sitzungen des Gemischten Ausschusses BFE / 1 VZÄ

1 Jahr vor Inkrafttreten (IKT) (voraussichtlich 1.1.2027) - Politische Mitgestaltung (Policy Shaping) Weiterentwicklung Strombinnenmarkt / Austausch mit EU-Behörden und Behörden der Nachbarstaaten BFE / 1 VZÄ

1 Jahr vor IKT (voraussichtlich 1.1.2027) - Erfassung und Auswertung neuer statistischer Daten (Berechnung Erfüllung des Erneuerbaren Ziels) BFE / 2 VZÄ

1 Jahr vor IKT (voraussichtlich 1.1.2027) - Umsetzung der übernommenen Artikel der Erneuerbaren-EnergienRichtlinie II (RED II), u. a. Integration erneuerbare Energien ins Energiesystem, Zertifizierung Erneuerbare Energien, Berichterstattung BFE / 2 VZÄ

1 Jahr vor IKT (voraussichtlich 1.1.2027) - Umsetzung Networkcode zu Cybersicherheit (Zuständigkeit wird auf Verordnungsebene festgelegt) BFE oder ElCom / 1 VZÄ Ab IKT des Abkommens (voraussichtlich 1.1.2028) Falls bei Elcom ja, über int. Aufsichtsabgabe nach Art. 28 StromVG Zusammenarbeit und Einsitz bei ACER und anderen Institutionen bzw. Gremien nach Art. 10 Stromabkommen.

ElCom /

2 VZÄ Ab IKT des Abkommens (voraussichtlich 1.1.2028) Ja, über int.

Aufsichtsabgabe nach

Art. 28 StromVG Umsetzung Marktöffnung, Grundversorgung, Begleitmassnahmen:

ElCom /

6 VZÄ

3 VZÄ 1 Jahr vor IKT voraussichtlich 1.1.2027) - - Berechnung und Kontrolle finanzieller Ausgleich bei unterjährigem Lieferantenwechsel

3 VZÄ ab IKT des Ab- - Registrierung von Lieferanten im freien Markt - Kontrolle Risikomanagement Lieferanten - Kontrolle Kundendienst Lieferanten - Zurverfügungsstellung Vergleichsportal für Lieferangebote - Monitoring der wirtschaftlichen Entwicklung von Markt und Grundversorgung - Überprüfung der Mindestanforderungen an die Vertragsbedingungen im Markt Neue Aufgaben im Zusammenhang mit Übernahme RED II, u. a. Zertifizierung erneuerbare Energien, Monitoring Einhaltung Kriterien Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen, Überwachung Zertifizierungsstellen kommens (voraussichtlich 1.1.2028) BAFU /

2 VZÄ

1 Jahr vor IKT (voraussichtlich 1.1.2027) -

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