Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.9.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 798

Ab dem Inkrafttreten des Stromabkommens wird die Schweiz jährlich einen finanziellen Beitrag an die Aktivitäten von ACER leisten müssen. Der finanzielle Beitrag besteht aus einem Betriebskostenbeitrag und einer Teilnahmegebühr. Der Betriebskostenbeitrag berechnet sich anhand des jährlichen ACER-Budgets (beispielsweise

33 Millionen Franken im Jahr 2024), reduziert um 15 Prozent, weil die Schweiz mit dem Abkommen nicht an den Aktivitäten im Gasbereich teilnimmt und multipliziert mit dem Verhältnis des Schweizer BIPs zu jenem der EU (im Jahr 2023 rund 4,75 Prozent). Die Teilnahmegebühr entspricht 4 Prozent des Betriebskostenbeitrags. Damit entspricht der finanzielle Beitrag in Abhängigkeit des Budgets von ACER jährlich rund 1,4 Millionen Franken. Der Betrag wird über die Aufsichtsabgabe nach Artikel

28 StromVG gegenfinanziert.

Für die Umsetzung von Marktöffnung und Grundversorgung, darunter die Registrierungspflicht für die Lieferanten und ein Vergleichsportal für Angebote im Strommarkt, hat die ElCom einen Bedarf an finanziellen Ressourcen für IT-Systeme von einmalig 900 000 Franken und sowie jährlich wiederkehrend 200 000 Franken pro Jahr.

Darüber hinaus wird ein jährlicher Beitrag der Schweiz an die Unionsdatenbank für flüssige und gasförmige erneuerbare Brennstoffe (UDB) nach Artikel 31 bis der EURichtlinie für Erneuerbare Energien vorgesehen, die ab dem Inkrafttreten des Abkommens auf rund 50 000 Franken pro Jahr geschätzt werden. Mit der Teilnahme an der UDB werden der Export und Import von solchen Energieträgern durch die Schweizer Branchenakteure vereinfacht.

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