Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.3.4.3 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 708

In der Bundesverfassung ist die nachhaltige Entwicklung mehrfach verankert, unter anderem im einleitenden Artikel 2 zum Zweck der Eidgenossenschaft. Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, formuliert der Bundesrat seine Absichten seit 1997 regelmässig in der Strategie Nachhaltige Entwicklung, zuletzt in der Strategie Nachhaltige 625 Entwicklung 2030.

Das Stromabkommen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels 7.1, das die Gewährleistung einer «ausreichende[n], breit gefächerte[n], sichere[n], wirtschaftliche[n] und umweltverträgliche[n] Energieversorgung sowie die Resilienz der dafür benötigten Infrastruktur (…)» fordert.

Das Stromabkommen unterstützt auch die Energiestrategie 2050 des Bundesrates, die darauf abzielt, eine sichere, umweltverträgliche und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig einen hohen Versorgungsstandard zu si626 chern.

625 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030; Bundesrat; 22. März 2022; verfügbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung.

626 Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie

2050 und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)», BBl 2013 7561. Durch seine Ausrichtung auf die EU fördert das Stromabkommen zudem die aussen627 politische Strategie 2024-2027 . Es trägt zur Umsetzung des geografischen Ziels 1 bei, indem es die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU unterstützt, ein neues Abkommen ermöglicht und die Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen sichert.

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