Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.3.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 707

Weiterführen der privatrechtlichen Kooperation (Private, technische Verträge) Mangels Stromabkommen sichert die Swissgrid heute die technische Kooperation mit benachbarten Übertragungsnetzbetreibern mit privatrechtlichen Verträgen ab. Es ist möglich, dass diese Kooperation auch in Zukunft im Interesse der Schweiz funktionieren wird. Für diese Zusammenarbeit ist die Schweiz aber auf das Wohlwollen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten angewiesen. Aufgrund der Optimierung der Stromversorgung im Binnenmarkt in immer grösseren Räumen und Regionen und der zunehmenden Anzahl involvierter Akteure und Interessensvertreter besteht aber das Risiko, dass für die Schweiz wichtige Lösungen aufgrund politischer Erwägungen der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten oder prozeduraler Erfordernisse des EU-Rechts nicht mehr rechtzeitig getroffen werden können. Dies könnte den sicheren Betrieb der Übertragungsnetze und den Handel und Austausch von Strom einschränken und damit die Versorgungssicherheit gefährden. Die privatrechtliche, technische Kooperation kann ein Stromabkommen insbesondere auch bezüglich Netzsicherheit nicht vollumfänglich ersetzen. Abkommen mit der EU zur Kooperation bei Versorgungssicherheit und Netzbetrieb ohne Marktzugang (Bilaterales technisches Abkommen) Die EU lehnt ein Abkommen mit der Schweiz nur zur Sicherung der Kooperation bei der Versorgungssicherheit und beim Netzbetrieb ohne Marktzugang ab. Für die EU ist der Strombinnenmarkt das wesentliche Element zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die Bereiche Markt und Netz sind im EU-Recht eng verknüpft und können nicht konsequent voneinander separiert werden. Deshalb ist gemäss EU ein bilaterales technisches Abkommen über die Versorgungssicherheit und den Netzbetrieb ohne Marktzugang nicht möglich. Die Schweiz hat ihrerseits ein Interesse am Zugang zum EU-Strombinnenmarkt, um ihre flexible Wasserkraft besser vermarkten zu können.

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