Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.7.1 Umsetzungsgesetzgebung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 665

Das KoBG regelt die innerstaatliche Umsetzung des Beitragsabkommens im Bereich Kohäsion. Es konzentriert sich auf das Ziel des Beitragsabkommens, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den wirtschaftlich schwächeren EUMitgliedstaaten zu verringern (Kohäsion). Die innerstaatlichen Umsetzungsbestimmungen für die Bewältigung anderer gemeinsamer Herausforderungen befinden sich in anderen Bundesgesetzen. Wie das Beitragsabkommen ist auch das KoBG zeitlich nicht befristet. Die einzelnen Beiträge und die entsprechenden Verpflichtungskredite werden aber jeweils befristet.

Das KoBG hält fest, wie die Schweiz die in Artikel 3 Buchstabe f des Beitragsabkommens vorgesehenen Programme und Projekte unterstützt. Es regelt die Zusammenarbeit mit Dritten, die Auswahl von Schweizer Partnern, die Finanzierung der Beiträge sowie die Zuständigkeiten, wie zum Beispiel die Kompetenzen zum Abschluss von Verträgen. Zudem enthält es Bestimmungen zur Evaluation und Berichterstattung. Der Wegfall des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beziehungsweise die Verabschiedung des KoBG haben zudem kleinere Anpassungen in anderen Gesetzen und später im Verordnungsrecht zur Folge. 600 SR 142.31

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