Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.7.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 666

Die Umsetzung des Schweizer Beitrags wird von der Schweiz über die gesamte Umsetzungsperiode eng begleitet. Sie umfasst die Planungsphase, die Durchführung, einen geordneten Programmabschluss und eine Evaluation. Die dafür nötigen Mittel (Eigenaufwand) sind Teil des vereinbarten Schweizer Beitrags und fallen nicht zusätzlich an. Der Eigenaufwand liegt zudem deutlich unter dem Gemeinkostenanteil im Rahmen der Finanzierungsmechanismen des EWR und Norwegens und unterliegt einer «disziplinierten Kostenkontrolle»601. Als Reaktion auf eine Empfehlung der EFK in ihrem Bericht 24414602 werden die zuständigen Bundesämter den mess- und erfassbaren Personal-, Betriebs- und Sachaufwand zur Durchführung des Schweizer Beitrags gemäss einer einheitlichen Berechnungsgrundlage ausweisen.

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