Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.2.4.1 Bedeutung einer Assoziierung am Horizon-Paket 2021–2027

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 572

Einer Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027 ist für die nationale Forschungslandschaft aber auch für die Wirtschaft von hoher Bedeutung. In den letzten Jahren gab es mehrere öffentliche Stellungnahmen von Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Forschungs- und Innovationslandschaft, die eine Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket forderten. Darüber hinaus wurden zwischen 2021 und 2024 zahlreiche parlamentarische Vorstösse und Standesinitiativen eingereicht, die dasselbe Ziel verfolgten (s. Ziff. 1.5).

Positive Auswirkungen der Assoziierung Eine Assoziierung an das Horizon-Paket bringt mehrere wichtige positive Auswirkungen, darunter den Zugang zu exzellenter Wissenschaft, Innovation und Vernetzung, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Intensivierung des Wettbewerbs sowie die Reduktion der administrativen Mehrbelastung durch den Status eines Drittstaats.

Durch die Assoziierung erhalten Akteure in Forschung und Innovation in der Schweiz ungehinderten Zugang zu sämtlichen Programmbereichen, insbesondere den Einzelprojekten, darunter die Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC), der themenoffene Spitzenforschung fördert, des Europäischen Innovationsrats (EIC), der Innovationen und neue Technologien unterstützt, sowie den meisten Marie-Skłodowska-Curie-Aktionen (MSCA), welche internationale Programme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses anbieten.

Die Auswirkungen einer Assoziierung und insbesondere der Teilnahme an Einzelprojekten wurden in einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Auftrag gegebenen Kurzstudie untersucht, bei welcher die wissenschaftliche Literatur und Förderdaten für die Jahre 2018 und 2019 analysiert sowie Fachge510 spräche geführt wurden.

Daraus wurden fünf Effekte identifiziert, die zeigen, wie eine Assoziierung das Schweizer Forschungs- und Innovationssystem stärkt und zur Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt:

1. Intensivierung des Wettbewerbs: Wettbewerb fördert die Qualität von Forschungs- und Innovationsprojekten, da eine stärkere Konkurrenz um Fördermittel besteht. Durch eine Assoziierung an die EU-Rahmenprogramme kann die Schweiz von einem intensiveren und internationalen Wettbewerb profitieren.

2. Reputationseffekt: Die international renommierten Einzelförderungen bieten den Geförderten Vorteile wie bessere Chancen auf Beförderungen oder neue Stellen, erhöhte Sichtbarkeit und die Gewinnung von Kooperationspartnern. Dies gilt auch für ihre Institutionen, welche vom guten Ruf ihrer Forschenden profitieren können. KMU und Start-ups können gegenüber Investoren und Kunden ihre Seriosität und Innovationskraft signalisieren.

3. Brain-Gain-Effekt: Mit einer Assoziierung und dem Zugang zum renommierten ERC kann die Schweiz exzellente Forschende anwerben.

4. Leverage-Effekt: Einzelförderungen unterstützen Forschende, KMU und Start-ups dabei, zusätzliche öffentliche (Leverage) und private (Crowding-in) Fördermittel zu erhalten.

5. Vernetzungseffekt: Die EU-Rahmenprogramme fördern die Vernetzung von Forschenden, KMU und Start-ups, was sowohl die persönliche Karriere- und Geschäftsentwicklung als auch den Wissensaustausch und die Wissensdiffusion stärkt. Diese Vernetzung hat positive Auswirkungen auf Produktivität und Wachstum.

Mit einer Nicht-Assoziierung entsteht ein erheblicher administrativer Aufwand in der Schweiz. Die Mittelverwaltung und die Prüfung der dann durch den Bund finanzierten Projekte müssen im Rahmen von Übergangsmassnahmen durch das SBFI übernommen werden. Ebenso ist der Aufwand für die verschiedenen nationalen Ersatzausschreibungen sowohl beim SBFI als auch den Förderorganen erheblich. Für die Ausschreibungen ab dem Zeitpunkt der Assoziierung entfallen diese administrativen Mehrbelastungen. Die wissenschaftliche Evaluation von Projekten, die finanztechni- 510 Studie BSS Volkswirtschaftliche Beratung (2025): Einzelförderung der EURahmenprogramme für Forschung und Innovation: Auswirkungen der Schweizer Beteiligung. Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > International > Internationale F&I-Zusammenarbeit > EU-Programme für Forschung und Innovation > Zahlen, Fakten und Auswirkungen. sche Prüfung sowie die Auszahlung der Mittel erfolgen direkt durch die Europäische Kommission Im assoziierten Status können Akteure in Forschung und Innovation in der Schweiz vollwertige Partner in Verbundprojekten werden und die bedeutsame Rolle der Projektleitung übernehmen, in welcher sie massgeblich zur Gestaltung und Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten beitragen können.

Bedeutung der vorläufigen Anwendung des EUPA Das Jahr 2025 ist für die Beteiligung an Horizon Europe von besonderer Bedeutung, 511 da es den Beginn des neuen strategischen Plans für die Jahre 2025–2027 markiert. Dieser Plan legt die strategischen Leitlinien für die letzten drei Jahre von Horizon Europe fest und zielt darauf ab, die Investitionen in Forschung und Innovation auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und 512 digitaler Wandel auszurichten. Durch die vorläufige Anwendung des EUPA und der damit verbundenen rückwirkenden Assoziierung ab dem 1. Januar 2025 können Teilnehmende in der Schweiz frühzeitig von den neuen Prioritäten und Fördermöglichkeiten profitieren und ihre Forschungsstrategien entsprechend ausrichten. Dies bietet Planungssicherheit und ermöglicht eine optimale Vorbereitung auf die kommenden Programmjahre.

Die Assoziierung an die laufende Programmgeneration ist auch ein entscheidender Schritt für die Beteiligung an zukünftigen EU-Programmen, insbesondere dem Nachfolgeprogramm von Horizon Europe. Damit und durch das EUPA verschafft sich die Schweiz eine stärkere Ausgangslage für zukünftige Verhandlungen, da sie als aktive und zuverlässige Partnerin im bestehenden Horizon-Paket anerkannt wird.

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