Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.2.5 Assoziierung an die Programmgeneration 2028–2034

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 580

Die Programme der EU folgen einem siebenjährigen Zyklus, analog zur Laufdauer des mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFF). Für jede Programmgeneration werden auch neue Verordnungen zur Errichtung der Programme erlassen. Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 ihre ersten Vorschläge zur neuen Programmgeneration ab 2028 präsentiert. Demnach bleiben sowohl Erasmus+ als auch Horizon Europe eigenständige Programme. Neu hingegen wird der «European Competitiveness Fund» eingeführt, welcher verschiedene, bisher separate Programme zusammenfasst (u.a. die Programme Digital Europe und teilweise EU4Health). Sowohl für Horizon Europe und Erasmus+ als auch für den European Competitiveness Fund ist die Möglichkeit der Assoziierung von Drittstaaten vorgesehen, wobei die Einzelheiten der Teilnahmebedingungen noch nicht bekannt sind. Für Horizon Europe und Erasmus+ sind aktuell ab 2028 bedeutende Budgeterhöhungen vorgeschlagen. Die Budgetvorschläge der Europäischen Kommission sowie ihre Vorschläge für die Programmverordnungen durchlaufen einen EU-internen Gesetzgebungsprozess zwischen dem Rat der EU und dem Europäischem Parlament, welcher voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 abgeschlossen wird. Im Rahmen dieses Prozesses ist zu erwarten, dass die ersten sehr hoch angesetzten Budgetvorschläge sowie Verordnungen der Europäischen Kommission erhebliche Anpassungen erfahren werden.

Um sich an die nächste Programmgeneration, inklusive im BFI-Bereich, assoziieren zu können, muss die Schweiz die entsprechenden Protokolle des EUPA erneuern bzw. neu verhandeln. Die Verhandlungen hierzu können frühestens nach Verabschiedung des MFF und der EU-Programmverordnungen beginnen. Die für eine allfällige Assoziierung an die BFI-Programme der EU notwendigen finanziellen Mittel werden den eidgenössischen Räten voraussichtlich im Jahr 2027 in einer separaten Finanzierungsbotschaft vorgelegt. Im Sinne einer Gesamtsicht wird der Bundesrat der Bundesversammlung einen Planungsbericht über alle beabsichtigen Assoziierungen unterbreiten (Art. 148 Abs. 3ter 522 523 des Parlamentsgesetzes und in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 20.496 ). Dieser Planungsbericht soll die Beratung der entsprechenden Geschäfte (z.B. Finanzierungsbotschaften, Gesetzesanpassungen und -angleichungen, Verhandlungsmandate) unterstützen. Der Planungsbericht für die Programmgeneration 2028–2034 wird der Bundesversammlung voraussichtlich Ende 2026 unterbreitet.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.