Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.2.6 Folgen bei einem Verzicht auf Assoziierung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 581

Im Falle einer ausbleibenden Assoziierung müsste sowohl für das Horizon-Paket als auch für Erasmus+ ein Regime von Übergangs- bzw. Ersatzmassnahmen eingeführt, beziehungsweise die «Schweizer Lösung» weitergeführt werden.

Ein Verzicht auf eine Assoziierung bedeutet einen eingeschränkten Zugang der Schweizer Akteure zu den jeweiligen Programmen. Bei Horizon Europe betrifft dies in erster Linie die Einzelförderung von exzellenten Schweizer Forschenden oder innovativen Unternehmen sowie strategische Bereiche, namentlich die Quantenforschung und Raumfahrt. Nationale Massnahmen sind hierbei kein adäquater Ersatz für den internationalen Wettbewerb. Daneben verursacht für das Horizon-Paket eine Teilnahme im Drittstaatmodus einen weitreichenden administrativen Aufwand beim SBFI. Während die eingesetzten Mittel zur Finanzierung der Schweizer Projektteilnehmenden im Drittlandstatus vergleichbar sind mit den Mitteln im Rahmen einer Assoziierung (sogenannte Pflichtbeiträge an die EU), erreichen sie bezüglich internationaler Zusammenarbeit nicht dieselbe Wirkung. Für Erasmus+ impliziert ein Verzicht auf eine Assoziierung die Weiterführung der sogenannten «Schweizer Lösung». Diese vermag inhaltlich jedoch nicht denselben Nutzen und Mehrwert wie eine Assoziierung zu erzielen: Schweizer Institutionen stehen in diesem Fall signifikant weniger Förderinstrumente und -mittel zur Verfügung. Sie haben keinen gleichberechtigten und rechtlich gesicherten Zugang zum Programm und nur erschwerte Möglichkeiten, sich an den Aktivitäten zu beteiligen (s. Ziff. 2.8.2.3.2 und Anhang 2.8 (1)). Umgekehrt müssen diese Institutionen ihre Teilnahmen im Rahmen einer Assoziierung ausbauen, damit der Pflichtbeitrag ausgeschöpft werden kann. Bei einer Weiterführung der «Schweizer Lösung» besteht das Risiko, dass ein grosses Potential an Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten weiterhin brach liegt (s. Ziff. 2.8.2.4.2). Mittel- bis langfristig würden die Abkoppelung von der europäischen Bildungszusammenarbeit sowie der Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schweizer Bildungsraums die komparativen Nachteile für Schweizer Bildungsakteure und Lernende verschärfen.

Die Schweiz ist auf die internationale Zusammenarbeit im BFI-Bereich angewiesen und riskiert mit einer Nicht-Assoziierung an die entsprechenden Programme eine Schwächung ihrer Stellung als führende Bildungs- und Wissenschaftsnation. 522 523 SR 171.10 BB1 2024 30

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