Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.2.3.1 Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen für Forschung und Innovation

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 569

Die Schweiz blickt auf eine lange Tradition der Forschungszusammenarbeit mit der EU zurück. Seit der Einführung der Rahmenprogramme hat sie in verschiedenen Formen (als Drittstaat, teilassoziierter Staat oder assoziierter Staat) daran teilgenommen. Die Schweiz zählt bis und mit dem 8. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon 2020, dem Vorgängerprogramm von Horizon Europe) zu den erfolgreichsten europäischen Ländern, gemessen an Erfolgsquote, eingeworbenen Förder508 mitteln und der Anzahl koordinierter Projekte.

Während der letzten Programmgeneration verzeichnete die Schweiz durchschnittlich 710 Beteiligungen pro Jahr, verbunden mit jährlichen Förderbeiträgen in Höhe von 435 Millionen Franken. Die EU-Rahmenprogramme sind nach dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) die zweitwichtigste öffentliche Quelle für Projektförderung in Forschung und Innovation in der Schweiz, womit sie eine wertvolle Ergänzung zu den nationalen Fördermassnahmen darstellen.

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Artikel 26 Absatz 3 Verordnung (EU) 2021/817.

SBFI (2023): Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen und -Initiativen für Forschung und Innovation: Zahlen und Fakten 2023. Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > International > Internationale F&I-Zusammenarbeit > EU-Rahmenprogramme > Zahlen, Fakten und Auswirkungen (Stand: 8.2.2024).

Schweizer Teilnahme am Horizon-Paket 2021–2027 Vor dem Hintergrund der bedeutenden Rolle der EU-Programme im Bereich Forschung und Innovation verfolgte die Schweiz das Ziel, ihre Assoziierung im Rahmen des Horizon-Pakets 2021–2027 fortzusetzen. Das Parlament hat entsprechend am 16. Dezember 2020 die Mittel dafür bereitgestellt. Am 12. März 2021 wurde ein formelles Gesuch zur Assoziierung der Schweiz am gesamten Horizon-Paket an die Europäische Kommission übermittelt. In ihrer Antwort machte die Europäische Kommission die Aufnahme informeller Assoziierungsgespräche von Fortschritten beim Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen sowie dem Abschluss eines zeitlich unbeschränkt gültigen Abkommens, welches die allgemeinen Regeln für die Programmbeteiligungen der Schweiz aufstellt, abhängig. Nach dem Entscheid des Bundesrates, den Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, informierte die Europäische Kommission die Schweiz am 12. Juli 2021, dass die Schweiz bis auf Weiteres für alle Ausschreibungen von Horizon Europe sowie für verwandte Programme und Initiativen als nicht-assoziierter Drittstaat gelte. Die Kommission betonte zudem, dass ohne Klärung der institutionellen Fragen zwischen der EU und der Schweiz keine weiteren Schritte in den Exploratorischen Gesprächen oder Verhandlungen zur Assoziierung erfolgen würden. Die Frage der Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket wurde dabei im Gesamtzusammenhang der bilateralen Beziehungen betrachtet.

Schweizer Übergangsmassnahmen für das Horizon-Paket 2021–2027 Die Schweiz hatte während der Jahre 2021–2024 den Status eines nicht assoziierten Drittstaats, womit Schweizer Akteure nur an etwa zwei Dritteln der Ausschreibungen des Horizon-Pakets teilnehmen konnten und keine Finanzierung durch die EU erhielten. Um die Auswirkungen des Drittstaat-Status gezielt abzufedern, hat der Bundesrat für die Ausschreibungen von 2021 bis 2024 jährlich Übergangsmassnahmen beschlossen und dafür rund 2,65 Milliarden Schweizer Franken bewilligt. Einerseits wurde damit der Budgetanteil von Schweizer Forschenden bei den noch zugänglichen Ausschreibungen finanziert, andererseits wurden nationale Ersatzausschreibungen für nicht-zugängliche Teile des Programms angeboten. Finanziert wurden die Übergangsmassnahmen aus den im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Teilnahme am Horizon-Paket 2021–2027 bereitgestellten Mitteln, wobei die projektweise Finanzierung bereits in der Finanzierungsbotschaft vorgesehen war.

Übergangsregelung 2025 und rückwirkende Assoziierung Mit dem materiellen Abschluss der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) am 20. Dezember 2024 hat die Europäische Kommission eine Übergangsregelung für die Ausschreibungen 2025 aktiviert. Diese hat es Schweizer Akteuren erlaubt, an fast allen Ausschreibungen der Programme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe teilzunehmen. Das EUPA wurde am 10. November 2025 unterzeichnet, womit die Schweiz rückwirkend auf den 1. Januar 2025 an diese Programme assoziiert wurde. Die Schweizer Teilnehmende werden nun direkt von der Europäischen Kommission finanziert, die Schweiz entrichtet dafür einen Pflichtbeitrag.

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