Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.2.2.2 Aufbau und Funktionsweise des Erasmus+ Programms

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 567

Aufbau des Programms Erasmus+ Im Rahmen der aktuellen Programmgeneration 2021–2027 umfasst Erasmus+ Aktivitäten, die in drei Leitaktionen gegliedert und jeweils für alle Bildungsbereiche 501 502 BBl 2020 4845 Abrufbar unter: research-and-innovation.ec.europa.eu > Funding > Funding opportunities > Funding programmes and open calls.

503 Abrufbar unter: research-and-innovation.ec.europa.eu > Funding > Funding opportunities > Funding programmes and open calls > Horizon Europe > Euratom Research and Training Programme.

504 Verordnung (Euratom) 2025/1304 des Rates vom 23. Juni 2025 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026-2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation «Horizont Europa» und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2021/765, ABl. L, 2025/1304, 3.7.2025.

505 Abrufbar unter: digital-strategy.ec.europa.eu > Activities > Funding for Digital in the 2021-2027 Multiannual Financial Framework > The Digital Europe Programme. (Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung) sowie im ausserschulischen Jugendbereich und im Sport vorgesehen sind.

Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen: Ziel ist, das länderübergreifende Lernen zu unterstützen und die Mobilität von Lernenden und des Personals von Institutionen und Organisationen aller Bildungsbereiche sowie im ausserschulischen Jugendbereich und im Sport zu fördern. Zu den Aktivitäten gehören unter anderem individuelle Bildungsaufenthalte bei Partnerinstitutionen im Ausland, Arbeitserfahrungen in Unternehmen, Freiwilligentätigkeit, Gruppenaustausche, Weiterbildungen und Lehrtätigkeiten an Partnerinstitutionen.

Leitaktion 2: Kooperationen zwischen Institutionen und Organisationen: Ziel ist die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit mittels Kooperationen zwischen Bildungsinstitutionen aller Bildungsbereiche, lokalen oder regionalen Behörden, Sozialpartnern oder Jugendorganisationen. Die geförderten Aktivitäten umfassen beispielsweise Klassenaustauschprojekte, Studienseminare, ausserschulische Kooperationen und die Entwicklung von gemeinsamen Bildungsangeboten und -innovationen. In diesem Rahmen werden auch langfristige Partnerschaften für Zusammenarbeit, Innovation und Exzellenz unterstützt, unter anderem die Initiative «Europäische Hochschulen» (European Universities Initiative, EUI). Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit: Die Angebote unterstützen die politische Zusammenarbeit auf Ebene der Programmländer und leisten damit einen Beitrag zur Umsetzung und Weiterentwicklung europäischer, grenzüberschreitender Strategien in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Transversale Prioritäten: Für die laufende Programmgeneration 2021–2027 wurden neben den drei Leitaktionen vier transversale Prioritäten definiert, die in allen Programmbereichen gefördert werden sollen: Inklusion und Vielfalt, digitaler Wandel, Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement. Für das Programm Erasmus+ 2021–2027 setzt die EU ein Budget von 26,3 Milliarden Euro ein. Dies entspricht ungefähr einer Verdoppelung der Mittel im Vergleich zum Vorgängerprogramm (2014–2020), wobei der weitaus grösste Teil der Mittel für Förderaktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt wer506 den.

Nationale Agentur zur Umsetzung der Austausch- und Mobilitätsaktivitäten Die Umsetzung der Programmaktivitäten von Erasmus+ erfolgt sowohl zentral durch die Europäische Kommission als auch dezentral durch nationale Agenturen in den Programmländern. Für die nationalen Agenturen legt die Europäische Kommission Mindestanforderungen fest, die für die Verwaltung und Durchführung des Programms erfüllt sein müssen (interne Kontrollsysteme, Kommunikation und Dissemination von Programmresultaten, Verwaltung und Zuteilung der Fördermittel sowie IT-Systeme) 506

Artikel 17 Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013, ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.

und im Rahmen der sogenannten Ex-Ante-Konformitätsbewertung von der zuständi507 gen nationalen Behörde geprüft werden (s. Ziff. 2.8.7.5.2).

Die Schweiz verfügt mit Movetia bereits über eine Agentur für Austausch und Mobilität in der Bildung, welche bei einer Assoziierung die Rolle der nationalen Agentur übernehmen würde. Der dafür nötige Akkreditierungsprozess bei der EU wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 abgeschlossen sein. Nationale Begleitmassnahmen Um die Aktivitäten von Erasmus+ zu unterstützen, werden zudem eine Reihe von Begleitmassnahmen auf Ebene der Programmländer umgesetzt. Dabei handelt es sich einerseits um Informationsbüros, die bereichsübergreifende Leistungen erbringen, beispielsweise zu den Themen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung oder Jugend, um die Wirkung und Nutzung von Erasmus+ auf nationaler Ebene zu verstärken. Andererseits werden seitens der zuständigen Generaldirektion der EU verschiedene Plattformen, Instrumente und Netzwerke zur Verfügung gestellt, an denen sich Programmländer beteiligen können mit dem Ziel, die Vernetzung der Akteure und den Wissenstransfer zu fördern.

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