Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.6.10.2 Verfassungsmässigkeit der Umsetzungsgesetzgebung und Begleitmassnahmen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 546

Durch das Beihilfeprotokoll-LuftVA werden die Artikel 13 und 14 des Luftverkehrsabkommens aufgehoben. Bis zum Inkrafttreten des Beihilfeüberwachungsgesetzes bedarf es deshalb einer Änderung von Artikel 103 LFG (s. Ziff. 2.6.7.1). Die Änderung von Artikel 103 LFG stützt sich auf Artikel 87 BV. Die Kompetenzgrundlagen für das Beihilfeüberwachungsgesetz sind unter der Ziffer 2.2.12.2 erläutert.

Durch das ÄP-LuftVA ergeben sich einzig Anpassungen betreffend innerschweizerische Flüge in der Zollverordnung. Diese Änderungen lassen sich auf Artikel 133 BV und das Zollgesetz vom 18. März 2005 stützen und sind unter der Ziffer 2.6.8 erläutert.

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