Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.9.6.1 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 530

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt.

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