Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.5 Grundzüge der Protokolle

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 498

Das LandVA wurde durch zwei Zusatzprotokolle und ein Änderungsprotokoll ergänzt. Mit dem IP-LandVA (s. Ziff. 2.1) werden die neuen institutionellen Elemente in den Funktionsmechanismus des LandVA integriert. Eine grosse Bedeutung kommt im LandVA der Auflistung der bestehenden und der neu verhandelten Ausnahmen zu. Diese Ausnahmen unterliegen explizit nicht der dynamischen Rechtsübernahme. Das ÄP-LandVA enthält die Anpassungen, die am Inhalt des LandVA sowie an seinen Anhängen vorgenommen werden. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Öffnung des Markts für den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr (einschliesslich der neuen diesbezüglichen Ausnahmen) und die neuen institutionellen Elemente sowie den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit einer geringfügigen Anpassung des gesetzlichen Rahmens der LSVA. Zum ÄP-LandVA gehört auch eine Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien. Sie enthält Willensbekundungen beider Seiten und Präzisierungen zu verschiedenen Punkten: der Zusammenarbeit mit der ERA, der Möglichkeit für Eisenbahnverkehrsunternehmen, grenzüberschreitende Verkehrsdienste im Rahmen einer Kooperation anzubieten, der Notwendigkeit, dass operative Entscheidungen, zum Beispiel bei Verspätungen, bei den Infrastrukturbetreiberinnen verbleiben, sowie der Rolle der Trassenvergabestellen. 446 447 SR 745.11 SR 742.101 Ziel des Protokolls über staatliche Beihilfen (Beihilfeprotokoll-LandVA; s. Ziff. 2.2) ist es, das LandVA mit Regeln über staatliche Beihilfen zu ergänzen. Die in diesem Protokoll vorgesehenen Pflichten gelten nur für Beihilfen, die Unternehmen für Tätigkeiten gewährt werden, die unter den Geltungsbereich des LandVA fallen. Auf den rein inländischen Verkehr (Service public) finden diese Pflichten daher keine Anwendung.

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