Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.7 Grundzüge des Umsetzungserlasses

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 517

Die Änderungen, welche am LandVA vorgenommen werden, verlangen gesetzliche Anpassungen des EBG sowie des PBG. Die Anpassungen dienen einerseits der Umsetzung von sich unmittelbar aus dem LandVA ergebenden Verpflichtungen der Schweiz (namentlich Art. 1 Ziff. 6 und 7 des ÄP-LandVA) sowie andererseits der Umsetzung von in Anhang 1 des LandVA aufgenommenen Rechtsakten der EU (Art. 1 Ziff. 18 des ÄP-LandVA).

Die Umsetzung des Protokolls über staatliche Beihilfen durch das neue Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG) wird in Ziffer 2.2 erläutert (s. insb. Ziff. 2.2.7 und 2.2.8). In Bezug auf die Sozialstandards sind Begleitmassnahmen vorgesehen.

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Unterabschnitte

  1. 2.5.7.1Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Umsetzungserlasses
  2. 2.5.7.2Begleitmassnahmen ohne Gesetzesanpassungen
  3. 2.5.7.3Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
  4. 2.5.7.4Umsetzungsfragen