Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.8.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 979

Die Umsetzung des Gesundheitsabkommens bedeutet für den Bund zusätzliche Ausgaben von rund 5 Millionen Franken pro Jahr (ohne Eigenaufwand). Diese Kosten stehen in Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz am ECDC. Gemäss Artikel 25 des Gesundheitsabkommens ist ein jährlicher finanzieller Beitrag zu leisten, der auch die Nutzung von Plattformen wie dem EWRS abdeckt.

Die ersten Zahlungen erfolgen ab dem Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens. Die finanziellen Auswirkungen werden auf Grundlage des aktuellen Budgets des ECDC geschätzt, also im Kontext einer normalen Situation und nicht einer schwerwiegenden Gesundheitslage wie einer Pandemie. In einem solchen Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Budget des ECDC erhöht wird, was aufgrund des im Abkommen vorgesehenen Berechnungsschlüssels für den finanziellen Beitrag der Schweiz zu einer proportional vergleichbaren Erhöhung des Beitrags der Schweiz führen würde. Die hier aufgeführten Kosten beinhalten auch keine allfälligen Kosten für die Beteiligung der Schweiz an einem gemeinsamen Beschaffungsverfahren für medizinische Gegenmassnahmen, über die der Bundesrat von Fall zu Fall entscheiden müsste.

Wie in den Erläuterungen zum Protokoll EU4Health unter Ziffer 2.13.6.2 festgehalten, wird dieses Protokoll zunächst keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben, da das aktuelle EU4Health-Programm im Jahr 2027 ausläuft und das Gesundheitsabkommen nicht vor dem 31. Dezember 2026 in Kraft treten wird. Über eine Beteiligung der Schweiz am nächsten EU-Gesundheitsprogramm (2028–2034), die ab

2028 zusätzliche Kosten von schätzungsweise rund 20 Millionen Franken pro Jahr verursachen würde, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Tabelle 2.13.8.1.1 (1): Finanzieller Beitrag Finanzieller Beitrag pro Jahr Gesundheitsabkommen (ab Inkrafttreten) Protokoll EU4Health (2021-2027) Rund 5 Millionen CHF für ECDC Kein finanzieller Beitrag Für das darauffolgende EUGesundheitsprogramm (2028-2034) schätzungsweise 20 Millionen CHF, hierzu erfolgt ein späterer Entscheid. Diesen Kosten steht neben dem praktischen Nutzen auch ein finanzieller Nutzen gegenüber, den das Gesundheitsabkommen mit sich bringt. Ohne das Abkommen dürfte die Pandemiebewältigung im Falle einer zukünftigen Pandemie voraussichtlich höhere Kosten verursachen, unter anderem, weil die Schweiz weniger schnell an die notwendigen Informationen zur Ausbreitung von Erregern gelangen würde.

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