Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.8.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 983

Berggebiete Die Umsetzung des Gesundheitsabkommens erfordert eine Ausweitung des bestehenden nationalen Systems zur Überwachung übertragbarer Krankheiten auf weitere Krankheitserreger, um den Anforderungen des Gesundheitsabkommens und konkret den Empfehlungen des ECDC gerecht zu werden. Dies dürfte auch einen gewissen Mehraufwand für die Kantone bedeuten. Konkret geht es um die Folgen der Anpassung der VMüK betreffend die Aufnahme von zusätzlichen Krankheitserregern (s.

Ziff. 2.13.8.3.1) sowie der Anpassung der Meldekriterien. Es braucht einen anfänglichen Arbeitsaufwand, um die bestehenden Verfahren an die neuen Pflichten anzupassen, aber auch einen zusätzlichen operativen Aufwand im Rahmen der Vollzugsaufgaben für diese zusätzlichen Krankheitserreger. Die Umsetzung des Programms «DigiSanté» und insbesondere des Projekts «NASURE» (National Surveillance and Response), dürfte die Bemühungen in diesem Bereich jedoch unterstützen, da das Programm bereits der Digitalisierung und der Anwendung internationaler Standards für den Datenaustausch Rechnung trägt, um den Mehraufwand für den automatisierten Datenaustausch möglichst gering zu halten.

Die neuen Aufgaben tragen zu einem verstärkten Schutz der Bevölkerung in der Schweiz bei.

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