Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.8.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 984

Das Gesundheitsabkommen hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.