Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.2 Ausgangslage

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 962

Gesundheitskrisen machen nicht vor Grenzen Halt, wie es die Covid-19-Pandemie verdeutlicht hat. Zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen in Europa ist deshalb eine enge Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg sinnvoll. Zwischen der Schweiz und der EU gibt es bislang aber kein spezifisches bilaterales Abkommen im Bereich Gesundheit. So fehlt insbesondere eine vertragliche Grundlage für eine Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitssicherheit. Die Zusammenarbeit erfolgte bisher ad-hoc und beschränkt auf grössere Krisensituationen. Die Schweiz und die EU verfolgen seit vielen Jahren das Ziel, die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit durch ein bilaterales Abkommen zu stärken und zu formalisieren. Bereits 2008 verabschiedete der Bundesrat das Verhandlungsmandat für ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit. In den darauffolgenden Jahren fanden verschiedene Gespräche und Verhandlungen statt, wobei insbesondere 2018 wichtige Fortschritte erzielt werden konnten. Der damals erarbeitete Entwurf eines Abkommens sah die Beteiligung der Schweiz an den EU-Mechanismen im Bereich Gesundheitssicherheit, am ECDC sowie am damaligen EU-Gesundheitsprogramm (2014– 2020) vor. Aufgrund der auf übergeordneter Ebene ungeklärten institutionellen Fragen war die EU jedoch nicht bereit, die Verhandlungen abzuschliessen. Im Rahmen des Paketansatzes wurden die exploratorischen Gespräche für ein Gesundheitsabkommen wieder aufgenommen (Juni–Oktober 2023). Gegenstand der exploratorischen Gespräche war in erster Linie der Geltungsbereich des Abkommens, wobei die EU den Wunsch äusserte, die Zusammenarbeit auf Themenbereiche über die Gesundheitssicherheit hinaus auszuweiten.

Als Ergebnis der exploratorischen Gespräche und gemäss dem Wunsch der Schweiz wurde im Common Understanding jedoch festgehalten, dass der Geltungsbereich des Abkommens auf die Gesundheitssicherheit und auf die in diesem Zusammenhang relevanten EU-Rechtsakte beschränkt bleiben sollte. Die Schweiz sollte Zugang zu den relevanten EU-Netzwerken und Mechanismen, zum ECDC sowie zum mehrjährigen EU-Gesundheitsprogramm «EU4Health» (2021–2027) erhalten. Es wurde vereinbart, dass die institutionellen Elemente im Gesundheitsabkommen analog Anwendung finden sollen (s. Ziff. 2.13.6.1.2), um das reibungslose Funktionieren des Abkommens zu gewährleisten. Schliesslich wurde festgehalten, dass eine künftige Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Themenbereiche der Gesundheitspolitik möglich sein soll, falls dies im Interesse beider Seiten wäre.

Ohne ein bilaterales Gesundheitsabkommen fehlt die notwendige Grundlage für eine bessere, formalisierte Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Gesundheitssicherheit. Eine solche Zusammenarbeit stärkt den Schutz der Gesundheit der Schweizer 893 S. Common Understanding, Ziff. 4.

Bevölkerung. Dies hat die Covid-19-Krise konkret gezeigt. Während der Covid-19Pandemie gewährte die Europäische Kommission der Schweiz auf deren offizielle Anfrage hin ad-hoc Zugang zu einem Teil der relevanten Gremien und Netzwerke. Die Schweiz profitierte massgeblich von europäischen Mechanismen sowie Informations- und Austauschplattformen. Verschiedene Berichte, darunter jener der BK, zeigten dies im Nachgang der Krise auf. Dieser Zugang war aber inhaltlich und zeitlich beschränkt und wurde im Sommer 2023 wieder eingestellt. Die Erfahrungen haben gezeigt, wie wertvoll eine engere Zusammenarbeit für die Schweiz ist.

Mangels Abkommen hat die Schweiz derzeit keinen Zugang zu den relevanten EUMechanismen und Gremien für die Prävention und Bewältigung von Krisen und zeitnahen Informationen über relevante epidemiologische Entwicklungen in der EU. Zu diesen Mechanismen und Gremien gehören unter anderem der Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) sowie das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) der EU, über das die teilnehmenden Staaten ständigen Zugang zu epidemiologischen Daten haben, die rund um die Uhr eingegeben und abgerufen werden können. Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, die Zusammenarbeit mit der EU vertraglich abzusichern, um ihre Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen zu stärken. Es dient der Schweiz, zum Beispiel rasch alle nötigen Informationen zur Ausbreitung neuer Virus-Varianten oder zu den Erfahrungen und Erkenntnissen mit unterschiedlichen Teststrategien zu erhalten. Eine solche Zusammenarbeit ist nicht nur in Krisensituationen wichtig, sondern bereits zur Vorbeugung künftiger Krisen. Zudem stärkt sie die vorhandene Expertise in der Schweiz und bietet unter anderem die Möglichkeit, an europaweiten Studien teilzunehmen sowie Daten und Erkenntnisse auf europäischer Ebene auszutauschen und zu vergleichen, etwa im Bereich der Antibiotikaresistenz.

Über Massnahmen, die in der Schweiz für die Verhütung oder Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen allenfalls zu treffen sind, entscheidet die Schweiz auch in Zukunft eigenständig.

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