Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.5 Grundzüge des Abkommens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 968

Das im Schweizer Verhandlungsmandat vom 8. März 2024 definierte Ziel, die Zusammenarbeit mit der EU im Bereich Gesundheitssicherheit zu formalisieren, konnte vollständig erreicht werden, wobei die finanziellen Folgen des Abkommens unterhalb des im Verhandlungsmandat definierten Kostendachs liegen. Im Folgenden werden die Grundzüge der Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitssicherheit dargestellt. Diese Zusammenarbeit ist in zwei separaten Abkommen geregelt.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.

Unterabschnitte

  1. 2.13.5.1Gesundheitsabkommen
  2. 2.13.5.2Protokoll EU4Health