Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.4.3.1 Gesundheitsabkommen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 966

81 Stellungnahmen befassten sich mit dem Gesundheitsabkommen: 58 befürwortend (u. a. KdK, 18 Kantone, die Mitte, EVP, FDP, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Schweizerischer Gewerkschaftsbund), 15 ohne klare Position (u. a. economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerische Bankiervereinigung) und acht ablehnend (u. a. SVP, Schweizerischer Gewerbeverband).

Die KdK und alle sich äussernden Kantone unterstützten das Gesundheitsabkommen. Von den Parteien befürworteten sechs von sieben (Die Mitte, EVP, FDP, Grüne, GLP und SP) das Abkommen; die SVP lehnte es ab. Die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sprachen sich ebenfalls befürwortend aus. Von den Dachverbänden der Wirtschaft unterstützte der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Abkommen, während economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Schweizerische Bankiervereinigung keine klare Position einnahmen. Der Schweizerische Gewerbeverband lehnte das Abkommen ab. Insgesamt zeigte sich eine breite Unterstützung für das Gesundheitsabkommen mit Fokus auf die Gesundheitssicherheit, welches der Schweiz die Teilnahme an den relevanten EU-Mechanismen ermöglicht und die Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit der Schweiz zum Schutz der Bevölkerung stärkt. Von einzelnen Akteuren wurden auch weitere Aspekte betont, etwa der Schutz der Wirtschaft (u. a. GLP) oder die Bedeutung für den Forschungsstandort (u. a. Interpharma, Roche). Die Wahrung der Souveränität betreffend Massnahmen zur Bewältigung von grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren in der Schweiz, wie sie im Abkommen gewährleistet ist, war für eine grosse Mehrheit zentral. Von den Akteuren ohne klare Positionierung wurde insbesondere das Kosten-Nutzen-Verhältnis hinterfragt. Die ablehnenden Akteure verwiesen insbesondere auf Souveränitätsbedenken, Kosten und horizontale Fragen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung wurden vereinzelt zusätzliche Analysen sowie eine kostendeckende Vergütung der Pflichten für Leistungserbringer gefordert. Während einige Akteure eine verwaltungsinterne Kompensation der Ressourcen für den Bund verlangten, betonten andere (u. a. KdK, Kanton Basel-Stadt, SP) die Notwendigkeit zusätzlicher Ressourcen, um zu vermeiden, dass die Umsetzung zulasten anderer Bereiche der öffentlichen Gesundheit erfolgt. Die KdK sowie alle sich äussernden Kantone erachteten den mit dem Gesundheitsabkommen verbundenen Mehraufwand für die Kantone angesichts des Nutzens für den Schutz der Bevölkerung als gerechtfertigt.

Einige Akteure sahen Potenzial für eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens (u. a. KdK, SP, GLP). Mehrheitlich wurde jedoch gegenüber einer zukünftigen Ausweitung des Geltungsbereichs Zurückhaltung geäussert. Auf Ablehnung stiessen insbesondere ein Zugang zum EU-Binnenmarkt im Gesundheitsabkommen sowie die Richtlinie 2011/24/EU über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Die Mehrheit der Akteure forderte einen frühen Einbezug, falls es zu einem solchen Vorhaben käme.

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