Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.4.1 Vorverfahren

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 964

Wie in der Ausgangslage erläutert, möchten die Schweiz und die EU bereits seit 2008 die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit stärken und formalisieren. Priorität hatte für die Schweiz dabei immer die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitssicherheit

– ein Bereich, dessen Bedeutung durch die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie weiter zugenommen hat. Die EU hat den entsprechenden Rechtsrahmen und ihre Strukturen zur Gesundheitssicherheit im Nachgang der Krise gestärkt, was eine zukünftige Schweizer Beteiligung noch relevanter macht. Bereits Anfang 2023 und damit zu Beginn der exploratorischen Gespräche wurde ein kontinuierlicher informeller Dialog mit interessierten nationalen Partnern im Gesundheitsbereich (darunter Vertreterinnen und Vertreter von Krankenversicherern, Ärzteverbänden, Spitälern, der Pharma- und Industriebranche, von Gewerkschaften und Pa tientenorganisationen) sowie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK aufgenommen. In diesem Rahmen wurde regelmässig über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsabkommen berichtet. Diese Gespräche haben gezeigt, dass ein Abkommen im Bereich Gesundheitssicherheit, wie es im Common Understanding und im Schweizer Verhandlungsmandat vom 8. März

2024 definiert wurde, Unterstützung findet.

Im Zuge der Abklärungen zum Gesundheitsabkommen wurden die wichtigsten Aspekte der Regulierungsfolgenabschätzung durch eine vorgängige Analyse geprüft. Die Analyse ergab, dass davon auszugehen ist, dass das Gesundheitsabkommen einen wesentlichen Beitrag zur Vorbeugung und Bewältigung gesundheitlicher Krisen leisten wird. Durch die Zusammenarbeit mit der EU sowie die Einbindung in die relevanten Mechanismen und das ECDC wird die Fähigkeit der Schweiz gestärkt, sich auf Krisen vorzubereiten und diese wirksam zu bewältigen. Das Gesundheitsabkommen trägt damit zu einem verbesserten Schutz der Gesundheit bei, verringert wirtschaftliche Folgekosten von Gesundheitsbedrohungen und hat dementsprechend relevante positive Auswirkungen auf die Schweizer Bevölkerung. Da diese Auswirkungen nur schwer quantifizierbar sind, wurde auf eine umfassende externe Analyse verzichtet (s.

Ziff. 2.13.8.3).

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