Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.4.1.2 Einbezug der betroffenen Akteure während den Stromverhandlungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 711

Während den Stromverhandlungen wurden die betroffenen Akteure von Stromwirtschaft, Kantonen, Städten, Gemeinden, Sozialpartnern, Konsumentenschutzorganisationen und Umweltschutzorganisationen eng eingebunden. Von Mai 2024 bis Januar

2025 hat das BFE in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vier Sitzungen der technischen Begleitgruppe durchgeführt, an denen Verhandlungsthemen, Zwischenergebnisse und Vorschläge für die innenpolitische Umsetzung präsentiert und diskutiert wurden. Die Teilnehmenden konnten dabei ihre Anliegen einbringen. Im Mai und Oktober 2024 fanden zwei Sitzungen eines Runden Tisches auf Stufe Departementsvorsteher UVEK mit den genannten Akteuren statt. Daneben hat sich das BFE bilateral in rund zwei Dutzend Sitzungen mit betroffenen Akteuren zu relevanten Themen ausgetauscht (s. Ziff. 1.3.3).

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