Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.4.3 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 713

Zum Stromabkommen sind in der Vernehmlassung 183 Stellungnahmen eingegangen.635 Das Stromabkommen wird von einer grossen Mehrheit von 136 Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt. Darunter von Kantonen (Konferenz der Kantonsregierungen [KdK], Konferenz Kantonaler Energiedirektoren [EnDK], 16 einzelne Kantone), politischen Parteien (die Grüne Schweiz, Grünliberale Partei Schweiz [GLP], Evangelische Volkspartei der Schweiz [EVP], FDP. Die Liberalen [FDP]), Dachverbänden der Wirtschaft (u. a. Verband der Schweizer Unternehmen [economiesuisse], Schweizerischer Gewerbeverband [SGV], Schweizerischer Arbeitgeberverband [SAV]), Gemeinden (Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband [SSV]), Organisationen der Strombranche (u. a. ElCom, Swissgrid, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen [VSE]), grossen Energieversorgungsunternehmen (u. a. Azienda Elettrica Ticinese [AET], Alpiq, Axpo, BKW, Groupe E, ewz, Primeo Energie, Romande Energie), Konsumentenschutzorganisationen (Stiftung für Konsumentenschutz [SKS]), Fédération Romande des Consommateurs [FRC], Schweizerisches Konsumentenforum [kf]), Umweltschutzverbänden (WWF, Greenpeace, Pro Natura) und Vereinigungen der Zivilgesellschaft. Fünfzehn Teilnehmende (u. a. Kanton Glarus, Kanton Tessin, Regierungskonferenz der Gebirgskantone [RKGK], Die Mitte, Schweizer Bauernverband [SBV], Travail.Suisse, Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber [DSV]) unterstützen das Stromabkommen unter Vorbehalt. Sie fordern beispielsweise zusätzliche Rechtssicherheit bezüglich Auswirkungen des Abkommens auf die Wasserkraft, Anpassungen bezüglich Arbeitnehmer- und Konsumentenschutz oder ein Abbau der Regulierung in der Grundversorgung. Sieben Teilnehmende (u. a. Sozialdemokratische Partei der Schweiz [SP], Wettbewerbskommission [WEKO]), Avenergy Suisse) positionieren sich nicht zum Abkommen. 25 Teilnehmende (u. a. Kanton Nidwalden, Kanton Wallis, Schweizerische Volkspartei [SVP], Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete [SAB], Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB] und Vereinigungen der Zivilgesellschaft) lehnen das Abkommen ab.

Einige Teilnehmende, darunter mehrere Kantone und Die Mitte, fordern zusätzliche Rechtssicherheit in Bezug auf die Auswirkungen des Abkommens auf die Bedingungen zur Nutzung der Wasserkraft hinsichtlich Konzessionsvergabe, Wasserzins, Heimfall und öffentlichem Eigentum. Zu diesem Zweck fordern einige Teilnehmende das Einholen eines Nachweises seitens der EU hinsichtlich der Auslegung des Abkommenstextes oder zusätzliche Präzisierungen in der Botschaft, wie die Interessen der Schweiz und die Hoheit der Kantone mit Blick auf die dynamische Rechtsübernahme dauerhaft gewährt werden können. Zudem fordern einige Teilnehmende Präzisierungen in der Botschaft hinsichtlich Auswirkungen der Regeln für die staatlichen Beihilfen, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien (u. a. KdK, EnDK, RKGK, einzelne Kantone, Die Mitte), die Wertschöpfungskette im Strombereich (u. a. EnDK, RKGK, Kantone 635 Der Ergebnisbericht ist abrufbar unter: www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2025 > EDA. Nidwalden, Graubünden, Tessin und Wallis) oder Chancen und Risiken des Stromabkommens für die unterschiedlichen Anspruchsgruppen (u. a. RKGK, Kanton Wallis). Die Mitte verlangt vom Bundesrat aufzuzeigen, wie die Förderung der erneuerbaren Energien oder die regulierte Grundversorgung gegen eine einschränkende Rechtsentwicklung in der EU abgesichert werden kann. Der Vorschlag des Bundesrates für die innerstaatliche Umsetzung wird von vielen Teilnehmenden kritisiert. Wesentliche Forderungen sind Anpassungen bei der Regulierung der Grundversorgung, eine Lockerung der Entflechtungsvorschriften für die Verteilnetzbetreiber, eine Abschaffung des Obligatoriums für die Wasserkraftreserve, eine stärkere Ausrichtung auf die Förderung der erneuerbaren Energien oder eine Beibehaltung der Minimalvergütung für kleine Stromproduktionsanlagen. Aus Sicht der Befürworter stärkt das Stromabkommen die Versorgungsicherheit und die Netzstabilität, eröffnet Handelsopportunitäten für die flexible Schweizer Wasserkraft, ermöglicht Wohlfahrtsgewinne und vereinfacht die Dekarbonisierung des Energiesystems und die Integration der erneuerbaren Energien ins Energiesystem. Aus Sicht der kritischen Stimmen beinhaltet das Abkommen Risiken betreffend den institutionellen Regeln, führt zu einem Verlust an Autonomie im Stromsektor, gefährdet die Versorgungssicherheit oder führt aufgrund der Marktöffnung zu einem Verlust an Investitionssicherheit und zu einem Abbau des Service public.

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