Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.4.1.1 Vorarbeiten

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 710

Vergangene Verhandlungen (2007-2018) Die Schweiz verhandelt mit der EU seit 2007, damals noch basierend auf dem zweiten EU-Strombinnenmarktpaket, über ein Stromabkommen. Das ursprüngliche Verhandlungsmandat von 2006 wurde 2007 nach Konsultationen der Kommissionen des Parlaments und bei den Kantonen mit zusätzlichen Leitplanken und 2010 aufgrund des dritten EU-Strombinnenmarktpakets ergänzt. Ab 2013 knüpfte die EU die Stromverhandlungen unter anderem an die institutionellen Fragen und an weitere Fragen, so dass es in den Verhandlungen zum Stromabkommen mehrmals zu Unterbrüchen kam. Ab 2018 hat die EU die Fortführung der Verhandlungen zum Stromabkommen mit Verweis auf die fehlenden institutionellen Regeln, respektive den mangelhaften Fortschritt bei den Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen, verweigert. Vor allem mit dem Clean Energy Package der EU (viertes EU629 Strombinnenmarktpaket) ab 2019 und in geringerem Mass mit dem EU-Paket für 630 den ökologischen Wandel (Fit for 55) aus dem Jahr 2021 sowie den EU631 Krisenmassnahmen aus dem Jahr 2022 hat sich der EU-Stromacquis als Grundlage für ein Stromabkommen wesentlich weiterentwickelt. Wegen der veränderten Rechtsbasis war auch das bisherige Schweizer Verhandlungsmandat überholt und musste erneuert werden.

Breiter Paketansatz und exploratorische Gespräche Im Februar 2022 hat der Bundesrat die Grundlage des breiten Paketansatzes für Verhandlungen mit der EU präsentiert. Seit Februar 2022 hat die Schweiz mit der Europäischen Kommission mehrere Runden von exploratorischen Gesprächen geführt, darunter auch Gespräche mit der Generaldirektion für Energie der Europäischen Kommission über das Stromabkommen.

Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat Eckwerte für ein Verhandlungsmandat mit der EU verabschiedet. Im Bereich Strom hat er das UVEK in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, technische Gespräche mit der EU aufzunehmen, um die Fortsetzung der Verhandlungen im Strombereich vorzubereiten. Seit Juni 2023 hat das BFE, zusammen mit dem EDA und den Kantonen, mehrere Runden von technischen Gesprächen im Strombereich mit der Europäischen Kommission geführt.

629 S. u. a. Pressemitteilung des Rats der EU vom 22. Mai 2019 «Saubere Energie für alle: Rat verabschiedet verbleibende Dossiers zum Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden» verfügbar unter www.consilium.europa.eu > Presse > Pressemitteilungen.

630 S. u. a. Rat der EU, «Fit für 55», verfügbar unter www.consilium.europa.eu > Erklärtexte.

631 S. u. a. Rat der EU, «Energiepreise und Versorgungssicherheit», verfügbar unter www.consilium.europa.eu > Erklärtexte.

Die exploratorischen Gespräche zum breiten Paketansatz, darunter auch die technischen Gespräche zu einem Stromabkommen, wurden im Oktober 2023 mit einem Text zu einer Gemeinsamen Verständigung (Common Understanding) abgeschlossen. Ergebnis der Gespräche mit der EU im Strombereich Die Schweiz und die EU haben sich im Common Understanding bereit erklärt, die Verhandlungen über ein Stromabkommen auf Basis des bestehenden Entwurfs wieder aufzunehmen. Beide Seiten sind sich einig, dass ein Stromabkommen von beidseitigem Interesse ist. Für die Übergangsphase ab Beendigung der exploratorischen Gespräche teilen die Schweiz und die EU die Sichtweise, dass die Zusammenarbeit in den bilateralen Beziehungen intensiviert werden soll. Solange die Verhandlungen andauern, bekennen sich die EU und die Schweiz dazu, alle Massnahmen zu ergreifen, um die operationelle Netzsicherheit zu erhalten. Entsprechende Vereinbarungen, insbesondere in den Bereichen Kapazitätsberechnung und Austausch von Regelenergie, sollen zwischen den schweizerischen und EU-Übertragungsnetzbetreibern und Regulatoren auf technischer Ebene und gegebenenfalls mit Unterstützung von ENTSO-E getroffen werden. Zu diesem Zweck soll die ElCom auf punktueller Basis an den entsprechenden Sitzungen der Regulatoren im Rahmen von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) teilnehmen können. Soweit dies zweckmässig ist, soll die Schweiz weiterhin punktuell bei der Electricity Coordination Group teilnehmen können. Abschluss der exploratorischen Gespräche und Verhandlungsmandat Am 8. November 2023 prüfte der Bundesrat die Ergebnisse der internen Arbeiten und der exploratorischen Gespräche und erklärte letztere als abgeschlossen. Er beauftragte das EDA, die Arbeiten zu einem Verhandlungsmandat mit Unterstützung der betroffenen Departemente an die Hand zu nehmen. Am 15. Dezember 2023 veröffentlichte der Bundesrat den Entwurf für das Verhandlungsmandat zum Stromabkommen. Im Januar und Februar 2024 wurde das Mandat im Parlament, mit den Kantonen und mit weiteren betroffenen Akteuren konsultiert. Hierzu fanden zwei runde Tische auf Stufe Departementsvorsteher des UVEK und zwei Sitzungen mit einer technischen Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Stromwirtschaft, Kantonen, Städten, Gemeinden, Sozialpartnern und Konsumentenschutzorganisationen statt. Der Bundesrat verabschiedete und veröffentlichte am 8. März 2024 das definitive Verhandlungsmandat. Dieses enthält die Zielsetzung, Bestimmungen zu institutionellen Elementen, die Aufhebung der bisherigen Mandate von 2006 bis 2010 und fünfzehn konkrete thematische Leitlinien.

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