Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.10.6.2 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 814

Mit der Vorlage werden keine neuen Subventionsbestimmungen geschaffen. Im Gegenteil, es werden Fehlanreize bei bestehenden Unterstützungen eliminiert.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.