Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.10.6.1 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 814

Mit der Vorlage werden keine Ausgaben, die über einem der Schwellenwerte liegen geschaffen, noch werden neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte beschlossen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt.

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