Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.10.4.1 Vorverfahren

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 641

Im Kontext des Entscheids vom 26. Mai 2021, den Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, hat der Bundesrat beschlossen, sich für eine rasche Deblockierung der Verpflichtungskredite des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten einzusetzen. Dieser Beitrag wurde am

3. Dezember 2019 vom Parlament zwar genehmigt, dies aber unter der Bedingung, dass keine Verpflichtungen eingegangen werden, solange diskriminierende Massnahmen der EU gegen die Schweiz in Kraft sind. Die Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags war Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrates mit Blick auf die Fortführung des bilateralen Wegs. Sie hatte zum Ziel, der Dynamik in den Beziehungen zur EU einen neuen Impuls zu geben. Mit der am 11. August 2021 überwiesenen Botschaft beantragte der Bundesrat die Aufhebung der Bedingung, welche die Umsetzung des Beitrags bis dahin verhindert hatte. Das Parlament stimmte der Freigabe der Verpflichtungskredite am 30. September

2021 zu.590 Bereits vor dem Entscheid des Bundesrates hatte ein Gutachten des Lehrstuhls für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement der ETH Zürich im Februar 2021 festgehalten, dass mit Blick auf eine Normalisierung der Zusammenarbeit mit der EU 589 590 BBl 2021 1921 BBl 2021 2517 eine Erhöhung des finanziellen Beitrags der Schweiz ins Auge gefasst werden sollte. Das Gutachten schlug für den Fall einer Beendigung der Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen einen jährlichen Beitrag als Teil eines «Interimsabkommens» vor. Dieser Beitrag sollte sich gemäss Gutachten an Zahlungen vergleichbarer EU/EWR-Staaten orientieren und in der Grössenordnung von einer Drittel Milliarde Franken pro Jahr liegen.591 Das Parlament befasste sich zudem insbesondere im Rahmen der Behandlung der Motion 22.3012 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) «Dringliche Massnahmen zugunsten des Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationsstandorts» vom 1. Februar 2022 mit der Frage einer einmaligen, sofortigen Erhöhung des laufenden zweiten Schweizer Beitrags im Fall einer umgehenden Assoziierung unter anderem an Horizon Europe und Erasmus+ für die Programmperiode 2021–

2027. Während der Nationalrat der Motion im Juni 2022 zustimmte, lehnte der Ständerat sie im März 2023 gemäss dem Antrag des Bundesrates ab, da das darin vorgeschlagene Vorgehen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in der Zwischenzeit intensivierten exploratorischen Gespräche mit der EU (s. Ziff. 1.3.1) nicht als zielführend angesehen wurde.

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