Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.9.9.7 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 636

Nach Artikel 4 des EUSPA-Abkommens hat sich die Schweiz an der Finanzierung der Agentur zu beteiligen. Völkerrechtliche Verträge, die solche Subventionsbestimmungen enthalten, unterliegen nicht der Ausgabenbremse, da es nicht möglich ist, die Bestimmung über den finanziellen Beitrag der Schweiz herauszubrechen und unabhängig vom Rest zu behandeln, wie dies bei Bundesgesetzen möglich ist.

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